Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 110

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Bitte, dann werden wir auszählen. Es soll nicht darauf ankommen. Es war von hier oben für mich offensichtlich, daß die Mehrheit dem Antrag zugestimmt hat, aber wenn die Meinung vorherrscht, daß mich mein Augenlicht bereits trügt, dann soll es mir nicht darauf ankommen. Aber von hier oben war es wirklich eindeutig. (Bundesrat Dr. Kapral: Gut; okay!)

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 2. Oktober 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung geändert werden (318 und 329/NR sowie 5280/BR der Beilagen)

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 2. Oktober 1996 betreffend Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers samt Erklärung (89 und 330/NR sowie 5274 und 5281/BR der Beilagen)

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 2. Oktober 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit geändert wird (201 und 331/NR sowie 5282/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies

ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung geändert werden (Unruhe im Saal) – verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen, nachdem offensichtlich die Volksseele kocht und keiner bereit ist, zuzuhören, etwas sagen, das die Vorsitzende des Unterhauses zu sagen pflegt: Sie müssen einem Redner nicht zuhören, aber man muß ihn hören können!; ich bitte, dies zu beherzigen –,

das Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers samt Erklärung und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 6 bis 8 hat Frau Bundesrätin Rösler übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatterin Michaela Rösler: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bringe erstens den Bericht über den Beschluß des Nationalrates vom 2. Oktober betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung geändert werden.

Der vorliegende Gesetzesbeschluß beinhaltet vor allem Bestimmungen über

Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums und Definition seiner Aufgaben,

Mindestinhalte der zwischen besonderem Verhandlungsgremium und zentraler Leitung abzuschließenden Vereinbarung über einen Europäischen Betriebsrat oder ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren,


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