Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 114

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stärker einzubinden wie auch in einen lebendigen Informationsfluß auf allen Unternehmensebenen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind bereits dabei, der weltweiten, rasant voran–schreitenden Globalisierung der Wirtschaft, des Kapitals, auch eine soziale Verpflichtung abzuverlangen – wenn auch für meinen Geschmack noch etwas zu zögerlich, etwas zu langsam –, um unsere weltumspannende Gewerkschafts- und Branchenorganisation entscheidend nachzurüsten, um auch bei dieser globalen, sozialen Herausforderung bestehen zu können.

Wir glauben und sind davon überzeugt, daß den europäischen Betriebsräten auch hier eine wichtige Aufgabe zukommt. Aus diesem Grund und auch aus anderen Gründen, die ich erwähnt habe, geben wir dieser Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes gerne die Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

17.24

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Langer. – Bitte.

17.24

Bundesrat Mag. Dieter Langer (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Freiheitlichen werden den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates ihre Zustimmung erteilen. Ich lege Wert darauf und weise besonders darauf hin, daß damit wieder einmal die Behauptung, daß wir Freiheitlichen prinzipiell gegen alles sind, was von seiten der Bundesregierung, von seiten der Koalitionsregierung kommt, daß wir alles nur verteufeln, alles schlecht machen, auch durch unsere heutige Zustimmung zu dieser Gesetzesmaterie widerlegt wird.

Wir sind durchaus einsichtig, daß es innerhalb der Europäischen Union bei länderübergreifenden Betrieben notwendig ist, die Arbeitsverfassung den geänderten Verhältnissen anzupassen. Wir werden zustimmen, auch wenn es eine Umsetzung geltenden EU-Rechtes ist. Auch das möge bitte hier deponiert sein: Wir Freiheitlichen stehen zwar der Europäischen Union kritisch gegenüber – wie es hier wohl alle wissen –, aber wir stimmen ohne weiteres auch Gesetzesbeschlüssen zu, die Umsetzung des Rechtes der Europäische Union sind, wenn sie vernünftig sind, und tragen diese auch mit.

Sie wissen auch, daß wir nicht alles so ohne weiteres hinnehmen und vorbehaltlos bejahen, nur weil es den Europastempel trägt. Das ist auch unsere Aufgabe als Vertreter der Interessen Österreichs und der Österreicher, die wir in Brüssel ohne Fraktionszwang wahrnehmen können.

Mit dem Beitritt zur Europäischen Union hat Österreich auch geltendes EU-Recht übernommen. Auch die bestehenden Regelungen sind Teil des Acquis communautaire. Wir kommen daher nur unseren Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union nach – ungefähr zwei Jahre nach unserem Beitritt. Wenn doch Kritik an den Bestimmungen angebracht wird, dann gilt diese den seinerzeitigen Verhandlern, die keine Vorbehalte bei den damaligen Verhandlungen gemacht haben.

Für mich gibt es einige Vorbehalte, und wir Freiheitlichen haben auch im Nationalrat einen Abänderungsantrag gestellt, der allerdings keine Mehrheit gefunden hat.

Zum einen handelt es sich um die Höhe der Sanktionen, die für Unternehmen internationalen Zuschnittes, für Konzerne mit 30 000 S ja lächerlich niedrig sind, während im innerösterreichischen Bereich in anderen Fällen für kleinere Betriebe Strafdrohungen bis zu ruinösen Höhen bestehen. Auf diese Diskrepanz haben wir wiederholt hingewiesen.

Weitere Vorbehalte gibt es aber auch in bezug auf die Ausdehnung der Sanktionen über die Anwendungsfälle hinaus, die die bisherige Arbeitsverfassung in Österreich vorsieht, die bisher in Österreich allerdings keine geltende Anwendung gefunden haben und daher als Beispielwirkung dienen könnten, auch das gegebenenfalls umzusetzen.


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