Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 8

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Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Präsident Josef Pfeifer: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 618. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 617. Sitzung des Bundesrates vom 17. Oktober 1996 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Krank gemeldet haben sich die Mitglieder des Bundesrates Frau Hedda Kainz, Frau Michaela Rösler und Herr Herbert Platzer.

Fragestunde

Präsident Josef Pfeifer: Wir gelangen nunmehr zur Fragestunde.

Bevor wir mit der Fragestunde beginnen, mache ich darauf aufmerksam, daß jede Zusatzfrage im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage beziehungsweise der gegebenen Antwort stehen muß. Die Zusatzfrage darf nur eine konkrete Frage enthalten und darf nicht in mehrere Unterfragen geteilt sein.

Um die Beantwortung aller zum Aufruf vorgesehenen Anfragen zu ermöglichen, erstrecke ich die Fragestunde – sofern mit 60 Minuten das Auslangen nicht gefunden wird – im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten erforderlichenfalls bis auf 120 Minuten.

Ich beginne jetzt – um 9 Uhr 5 Minuten – mit dem Aufruf.

Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

Präsident Josef Pfeifer: Wir kommen zur 1. Anfrage, 664/M, an die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Frau Dr. Christa Krammer.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark), um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Erhard Meier: Sehr geehrte Frau Minister! Meine Frage lautet:

664/M-BR/96

Wie ist Ihre Haltung zur Gentechnik im allgemeinen – insbesondere zu durch gentechnische Verfahren behandelte Pflanzen und deren Verarbeitung zu Lebensmitteln?

Präsident Josef Pfeifer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Was durch gentechnische Verfahren behandelte Pflanzen und deren Verarbeitung zu Lebensmitteln betrifft, ist folgendes zu sagen: Seit einigen Jahren werden, vor allem in den Vereinigten Staaten, Nutzpflanzen in unterschiedlicher Weise gentechnisch verändert. Es werden eine längere Haltbarkeit oder höhere Erträge angestrebt.

In der Europäischen Gemeinschaft ist für das Inverkehrbringen gemäß Artikel 13 und Artikel 21 der Richtlinie 90220 ein eigenes Verfahren vorgesehen. Wenn in einem EU-Mitgliedstaat ein Antrag auf Inverkehrbringen gestellt und dieser von der zuständigen Behörde befürwortet wird, hat jeder andere Mitgliedstaat das Recht, Einwendungen zu erheben. Über diese Einwendungen wird im sogenannten Artikel 21-Verfahren abgestimmt.

Ein einzelner Staat kann das Inverkehrbringen solcher Produkte auf seinem Gebiet daher letztlich nicht verhindern – außer es können berechtigte Argumente des Gesundheitsschutzes, die


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