Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 9

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auch andere EU-Mitgliedstaaten überzeugen, gegen ein derartiges Inverkehrbringen vorgebracht werden.

Österreich hat mit einer Ausnahme – es handelte sich dabei nicht um ein Lebensmittel – immer gegen diese Anträge gestimmt, wobei vor allem die mangelnde Kennzeichnung als gentechnisch verändertes Erzeugnis ausschlaggebend war. Uns war immer schon, von Beginn an, die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel ein großes Anliegen.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, daß die gentechnischspezifische Kennzeichnung der einzig richtige und, so versichere ich Ihnen, auch der einzig gangbare Weg ist, denn damit kann der Konsument selbst entscheiden, welches Produkt er kaufen möchte.

Ich habe immer die Bemühungen des Europäischen Parlaments in dieser Hinsicht unterstützt und habe, da ja eine EU-Verordnung betreffend Novel Food noch aussteht, eine entsprechende österreichische Kennzeichnungsverordnung erarbeitet, der, wie ich hoffe, auch die beiden noch ausständigen Unterschriften bald folgen werden, sodaß Österreich die Kennzeichnung der gentechnisch veränderten Lebensmittel in Kraft setzen kann. – Danke schön.

Präsident Josef Pfeifer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte .

Bundesrat Erhard Meier: Wie ist Ihre Haltung zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in Österreich ein Gentechnikgesetz – das hat ja auch den Bundesrat passiert –, und nach diesem Gentechnikgesetz sind Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen zu wissenschaftlichen Zwecken selbstverständlich zulässig. Eine Genehmigung für diese Freisetzung zu Forschungszwecken darf allerdings nur erteilt werden, wenn der Betreiber alle nach dem Stand der Wissenschaft und Technik für den Freisetzungsversuch vorgeschriebenen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt und die Sicherheit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleistet ist. Das wird in einem streng geregelten behördlichen Verfahren unter Einbindung des wissenschaftlichen Ausschusses festgehalten und von der Gentechnikkommission geprüft.

Außerdem ist ganz entschieden festzuhalten, daß es hier keine generelle Haltung pro und keine generelle Haltung kontra gibt, sondern daß jeder Antrag von Fall zu Fall nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einbeziehung der letzten wissenschaftlichen Erkenntnisse geprüft und danach entschieden wird. – Danke schön.

Präsident Josef Pfeifer: Wünschen Sie eine zweite Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Erhard Meier: Sie haben die Novel-Food-Verordnung ja schon angeschnitten. Sie wurde ja auch im Europäischen Parlament schon behandelt und ist jetzt in einem Vermittlungsverfahren: Wie ist der neueste Stand bezüglich dieser Novel-Food-Verordnung, soweit wir das in Österreich beurteilen können?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit September 1996 ist ein Vermittlungsverfahren eingeleitet worden, denn es ist Ihnen sicher allen in Erinnerung, daß der erste Vorschlag der Kommission bezüglich des Inhaltes der Novel-Food-Verordnung ja vom Europäischen Parlament abgelehnt worden ist – unter anderem nicht zuletzt auch auf Betreiben von Österreich, wobei Österreich gemeinsam mit Deutschland, Dänemark und Schweden gestimmt hat.

Der Vermittlungsausschuß hat zuletzt am 4. November 1996 getagt und hat sich dabei natürlich mit den Hauptknackpunkten beschäftigt, denn damals ging es ja darum, ob – wie die Kommis


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