Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 12

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len, der diesen jungen Mann oder diese junge Frau tagtäglich beobachtet. Das ist anders nicht zu machen.

Es ist nicht möglich, so etwas an ein Zeugnis binden. Man kann nicht sagen, wer mit diesem Datum dieses Zeugnis aufzuweisen hat, ist fähig und in der Lage, rufbereit zu sein. Das kann man nicht an ein Zeugnis binden. Wer von Ihnen Erfahrungen hat im Lehrberuf, der weiß genau, daß es Kinder gibt, die das gleiche Zeugnis haben – und trotzdem liegen Welten dazwischen.

Daher muß es in die verantwortungsvollen Hände des Primarius, des jeweiligen Abteilungschefs gelegt werden, zu sagen: Ich übernehme die Verantwortung dafür, der kann das und der kann es nicht. Genauso wird es im Grunde genommen jetzt schon gehandhabt. Und ich hätte es als Entmündigung des ausbildenden Arztes beziehungsweise der ausbildenden Ärztin gesehen, hätte man eine andere Regelung getroffen. – Danke schön.

Präsident Josef Pfeifer: Danke schön.

Wir gelangen zur 3. Anfrage, 655/M. Herr Bundesrat Dr. Tremmel hat gemäß § 63 Abs. 3 der Geschäftsordnung sein Einverständnis bekanntgegeben, daß Herr Bundesrat Dr. Prasch (Freiheitliche, Kärnten) an seiner Stelle die Anfrage 655/M stellt. – Bitte.

Bundesrat Dr. Helmut Prasch: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

655/M-BR/96

Werden Sie sich im Interesse der Kostendämpfung im Gesundheitswesen ohne Qualitätsabstriche und Patientenbelastungen für die Errichtung eines Lehrstuhles für Gesundheitsökonomie an Universitäten mit Universitätskliniken einsetzen?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Bundesrat! Ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage, denn ich bin der Ansicht, daß es in Zeiten knapper werdender Ressourcen notwendig ist, die Fragen der Krankenhausökonomie und die Fragen der Gesundheitsökonomie näher zu beleuchten. Da gehen wir absolut konform.

Die Errichtung eines Lehrstuhles für Gesundheitsökonomie, der sich in erster Linie mit Fragen des volkswirtschaftlichen Nutzens verschiedener diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen zu befassen hätte, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wissenschaft, wie Ihnen ja bekannt ist. Aber trotzdem kann man natürlich festhalten, daß man das für notwendig hält.

Die Themen Betriebswirtschaftslehre im Gesundheitswesen und Betriebswirtschaftslehre im Krankenhaus werden meines Wissens in unterschiedlicher Form einerseits als Lehrinhalt im Rahmen des Studiums der Betriebswirtschaftslehre beziehungsweise als postgradueller Universitätslehrgang für Krankenhausmanagement an der Wirtschaftsuniversität Wien angeboten.

Ich kann Ihnen zur Ergänzung sagen: Ich habe mit dem Wissenschaftsminister bereits vereinbart, daß wir einen Schritt in diese Richtung tun. Wir werden zunächst einmal eine Enquete veranstalten zur Ausbildung von Public Health. Das halte ich nämlich für ungeheuer wichtig und aus den vorher von mir erwähnten Gründen tatsächlich für unbedingt notwendig, und wir werden das tun. – Danke schön.

Präsident Josef Pfeifer: Danke. – Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur 4. Anfrage, 665/M. Fragesteller ist Herr Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland) . Ich bitte, die Anfrage zu stellen.

Bundesrat Johann Payer: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die Rufbereitschaft der Ärzte ist in den letzten Wochen ein vieldiskutiertes Thema gewesen. Auch Frau Bundesrätin Lukasser


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