Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 32

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese für uns so erfreuliche Tatsache ist aber auch gleichzeitig Verpflichtung, diesen Zustand aufrechtzuerhalten und Österreichs immer wertvoller werdenden Rohstoff, nämlich sauberes Wasser, auch abzusichern.

Manchmal wird ja mit dem Wasser so umgegangen, als handle es sich hier um unbegrenzte Reserven. Dabei beträgt der Pro-Kopf-Verbrauch der Bevölkerung 260 Liter Gebrauchswasser – mit eingerechnet das Trinkwasser – pro Tag. Versucht man die Ressourcenvernichtung in den bisherigen Verlauf der Weltgeschichte einzuordnen, kommt man zwangsläufig zu dem Ergebnis, daß der Mensch in den letzten 50 Jahren mehr Schaden angerichtet hat als die Menschheit in ihrer ganzen Geschichte zuvor.

Zur Erhaltung einer uneingeschränkten Wasserqualität gilt es daher in erster Linie, das Grundwasser zu schützen und die Quellgebiete zu bewahren. Einen wesentlichen Beitrag leisten dazu aber auch unsere Seen, die als riesige Wasserspeicher für eine Regulierung des Wasserhaushaltes sorgen. Strenge hygienische Auflagen zur Reinhaltung unserer Seen erfüllen daher in zweierlei Hinsicht ihren Zweck: erstens, für sauberes Wasser zu sorgen, und zweitens, die Badenden vor Krankheiten und Infektionen zu schützen.

Da die uns zur Beschlußfassung vorliegende Gesetzesmaterie die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft, wird meine Fraktion gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

10.37

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort ist weiters gemeldet Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile es ihm.

10.37

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (FPÖ, Steiermark): Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident, ich bedanke mich für die Worterteilung! Mein Zwischenruf, daß meine Fraktion eventuell Bedenken gegen das Bäderhygienegesetz hätte, stimmt nicht ganz. Wir werden natürlich dieser Materie, weil sie der Hygiene, der Gesundheit der Menschen dient, unsere Zustimmung geben.

Meine Vorredner haben bereits sehr qualitätsvoll die materiellen Inhalte dieses Gesetzes geschildert. Ich möchte dort beginnen, wo Herr Kollege Payer aufgehört hat, nämlich bei den Kosten. Sie haben sie mit zirka 3 Millionen beziffert – das stimmt, das sind die Kosten, die die Durchführung dieses Gesetzes beinhaltet.

Ich aber möchte auf die umwegrentablen Kosten zu sprechen kommen, auf die Kosten, die dieses Bäderhygienegesetz verursacht. Es ist ein typisches Gesetz mit finanzieller Folgewirkung für Bereiche der Länder und der Gemeinden. Wenn sie nämlich Badeanlagen errichten, haben sie ganz bestimmte Auflagen zu erfüllen. Dieses Gesetz verursacht ungeheure Kosten, weil die entsprechenden Auflagen eingehalten werden müssen.

Jetzt könnte man neutral sagen, na ja, das ist ein Zielgesetz in Richtung Länder und vor allem Gemeinden, ein Bein des Föderalismus, das sich an und für sich überhaupt nicht wehren kann, weil es ja eigentlich nie befragt wird. (Bundesrat Payer: Seit 1976 gibt es schon dieses Gesetz!) Ich weiß, und seit 1976 gibt es diese Probleme! Hier entstehen Kosten, die auch – ganz aktuell – bei der Regierungsklausur moniert wurden.

Der Landeshauptmann Zernatto aus Kärnten sagt: Ja, wir müssen uns heute gegen Gesetze wehren, die finanzielle Folgewirkungen – ob direkter oder indirekter Art, ist ganz egal – haben.

Ebenso verkündet Herr Vizekanzler Schüssel laut einer heutigen Pressemeldung: "Mit dem Bund gab es eine Einigung über den sogenannten Konsultationsmechanismus." – Dazu werde ich auch noch ein paar Worte sagen. – "Er besagt, daß keine Gebietskörperschaft" – und nun merken Sie auf, meine Damen und Herren – "mehr ein Gesetz beschließen darf, das eine andere belastet. Nur wenn sich etwas aufgrund von EU-Richtlinien verteuert" – das ist in diesem Fall natürlich auch mit gegeben –, "muß der Mechanismus nicht angewandt werden."


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite