Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 33

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Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich frage mich, wie diese Konsultationen erfolgen. Natürlich haben die Begutachtungen stattgefunden, ich habe hier auch das entsprechende Blättchen der Steiermärkischen Landesregierung, aber die Gemeinden wurden eigentlich überhaupt nicht gehört.

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz und viele andere Gesetze reichen in einen Kernbereich hinein, und zwar insofern, als der Finanzausgleich, so wie er derzeit vom Bund gehandhabt wird, in dieser Form ungerecht ist. Er ist deswegen ungerecht, weil zusätzliche Kosten entstehen, ohne daß sich die Gebietskörperschaften und vor allem die Gemeinden wehren können.

Das ist auch nicht das einzige Gesetz, das sich so auswirkt. Wenn ich etwa im Bereich der Frau Bundesministerin bleibe, dann fällt mir als weiteres Beispiel das Hebammengesetz ein – eine ganz neutrale Materie –, das solche Kosten verursacht, und zwar nicht deshalb, weil man da die Matura eingeführt hat, sondern weil Schulen eingerichtet werden müssen. Oder das Krankenanstaltengesetz, wo Beiräte geschaffen werden, wo Schulungen durchgeführt werden müssen, und zwar nicht vom Bund, sondern von den Ländern und teilweise von den Gebietskörperschaften. (Bundesrat Payer: Gerade in diesem Gesetz ist das auch genau drinnen!)

Herr Kollege Payer! Ich wiederhole noch einmal: Der Formalaufwand wird genannt, allein der Verwaltungsaufwand wird hier genannt, etwa, daß es soundso viele zusätzliche Kontrollore geben muß, aber die Umwegrentabilität der finanziellen Belastung wird überhaupt nicht genannt.

Ich sage Ihnen ein Beispiel aus Graz: Dort sind soundso viele Saunen herzurichten, Sprudelbecken herzurichten – ich glaube, das ist das deutsche Wort für Whirlpool –, und viele andere Dinge. (Bundesrat Payer: Nur dann, wenn sie dem Fortschritt nicht entsprechen!) Das kostet eine Menge Geld! Ich als Föderalist sage Ihnen: Ich wehre mich als Föderalist dagegen, daß der Bund hier dekretiert und die Gebietskörperschaften zahlen müssen! Das ist ungerecht, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das gefährdet letztlich auch unseren demokratischen Bestand. Wir sollten uns das wirklich überlegen! Ich achte Ihren Herrn Vizekanzler Schüssel, der gesagt hat: Es soll in Zukunft keine Gesetze mehr geben – lange genug haben wir hier darüber gejammert und moniert –, die finanzielle Folgewirkungen für die Länder haben. – Heute steht es in der Zeitung (der Redner hält eine Unterlage in die Höhe) , überall steht es, aber leider Gottes beschließen wir immer wieder Gesetzesmaterien, die finanzielle Folgewirkungen für die Länder inkludieren.

Noch ein Letztes – verzeihen Sie bitte, daß ich hier Randbereiche streife, aber es sind wichtige Randbereiche! –, und zwar zum sogenannten Konsultationsmechanismus. Dieser Konsultationsmechanismus geht eigentlich über die Kompetenz des Bundesrates hinweg und berücksichtigt gar nicht, daß es hier ein föderalistisches Organ gibt! Aber dieser Konsultationsmechanismus wird hier selbstverständlich als Einrichtung zur Kenntnis genommen. Ich verweise auf Artikel 33 und Artikel 34 unserer Bundesverfassung.

Der Bundesrat, meine Damen und Herren, wird hier in ein Schattendasein geschoben, und das sollte eigentlich nicht passieren! Erinnern Sie sich bitte an unsere immer wieder erfolgten Hinweise in dieser Richtung.

Da einigt sich die Landeshauptmännerkonferenz, setzt sich aber letztlich nicht durch, so, wie es zum Beispiel beim Finanzausgleich oder etwa bei der Bundesstaats- und Bundesratsreform der Fall war. Im Oktober 1993 ist etwa das Perchtoldsdorfer Paktum feierlich unterzeichnet worden – aber es ist nie verfassungsmäßige Realität geworden.

Meine Damen und Herren! Auch das spielt hier sehr vehement hinein.

Meine Fraktion wird diesem Gesetz deswegen die Zustimmung geben, weil es, wie die Herren Vorredner richtigerweise ausgeführt haben, der Hygiene, der Gesundheit der Menschen und der Erhaltung unserer natürlichen Quellen dient.


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