Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 34

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Wir haben fast alles, nur drei Dinge nicht mehr unbeschränkt auf dieser Welt: Das ist gesunde Luft zum Atmen, klares Wasser zum Trinken und unvergiftete Erde zum Anbau unserer Pflanzen. Und weil es auch mit in diese Zielrichtung geht, ist dieses Gesetz zu begrüßen.

Andererseits und zum Abschluß, meine Damen und Herren, müssen wir uns den Kopf darüber zerbrechen, wie es zu einer Finanzgerechtigkeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kommen kann. Auch daran wird unsere Demokratie gemessen werden.

Im übrigen, ich habe es schon ausgeführt, werden wir dieser Materie unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.45

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zum Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Krammer. Ich erteile es ihr.

10.45

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Zunächst stelle ich mit Freude fest, daß Sie diesem Gesetz trotzdem die Zustimmung geben werden. Das freut mich. Aber ich kann nicht umhin, einige Bemerkungen zu Ihrer Klage zu machen, der Finanzausgleich sei ungerecht.

Ich würde eher die Bemerkung, die Sie dazu gemacht haben, als ungerecht qualifizieren, wenn Sie gestatten, denn der Finanzausgleich wird abgehandelt mit den Ländern, den Gemeinden und dem Städtebund. Ich war bei einigen dieser Finanzausgleichsgespräche schon dabei. Ich kann Ihnen sagen, das ist ein hartes Ringen, glauben Sie mir! Weder die Gemeinden noch die Städte noch die Länder lassen sich etwas gefallen oder lassen sich unter den Tisch kehren. Das sei hier mit aller Klarheit und Deutlichkeit festgestellt.

Die Länder, die Gemeinden und die Städte wissen sehr wohl, was sie wollen. Und sie sind fähig und auch willens, sich zu artikulieren, und sie setzen auch immer ihren Willen durch. Das ist ein hartes Ringen, das sehr lange dauert, dem dann aber schlußendlich zugestimmt wird. – Das ist das eine. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Ing. Penz: Dann brauchen wir ja gar keinen Konsultationsmechanismus!)

Nein, nein! Ich darf Ihnen zur Erklärung etwas sagen: Der Finanzausgleich ist die eine Sache, der Konsultationsmechanismus aber bezieht sich auf die Gesetze, die laufend im Parlament beschlossen werden. Der Finanzausgleich ist eine Abmachung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Städten, wohingegen der Konsultationsmechanismus sich auf die Gesetze bezieht, die im Parlament beschlossen werden. – Nebenbei bemerkt gibt es ihn noch nicht. (Bundesrat Dr. Tremmel: Den gibt es! Paragraph 5 Finanzausgleichsgesetz, da wäre er drinnen!) Nein! Er ist de facto nicht festgeschrieben.

Der Konsultationsmechanismus, von dem wir reden, bezieht sich darauf, daß künftighin, sollte er beschlossen werden, jedes Gesetz nicht nur hinsichtlich der Kosten, die im Hinblick auf Bundesausgaben erwachsen, geprüft wird, sondern auch hinsichtlich der Kosten, die aufgrund dieses Gesetzes den Ländern, den Gemeinden und den Städten erwachsen. Das ist der Konsultationsmechanismus, von dem Sie, wie ich annehme, gesprochen haben. Dieser Konsultationsmechanismus ist noch nicht gesetzlich fixiert.

Allerdings müßte man – und ich teile Ihre diesbezügliche Meinung – schon jetzt, obwohl es ihn de jure noch nicht gibt, diesem Konsultationsmechanismus Rechnung tragen. Ich bin dafür, daß man sagt: Es können keine Gesetze beschlossen werden, ohne darauf zu achten, welche Folgekosten das für die Länder, für die Gemeinden und für die Städte hat.

Wir haben bei diesem Bäderhygienegesetz sehr wohl die Frage nach den Kosten gestellt. Das alles ist mit Gemeindebund, Städtebund und den Ländern abgestimmt worden. Das sei auch festgehalten. Allerdings, Herr Bundesrat Tremmel (Bundesrat Dr. Tremmel ist mit seinem Nachbarn ins Gespräch vertieft), wenn Sie mir jetzt kurz Ihre Aufmerksamkeit schenken (Bundesrat Dr. Tremmel: Ich widme Sie Ihnen!), – das freut mich –, haben Sie im Grunde nicht von den


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