Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 35

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Kosten gesprochen, die nun aufgrund der Novellierung dieses Bäderhygienegesetzes entstehen, sondern von den Kosten gesprochen, die jetzt jenen Gemeinden erwachsen, die bisher noch nicht einmal der jetzigen Bäderhygieneverordnung Folge geleistet haben. Denn wenn eine Gemeinde bis jetzt die technische Ausstattung noch nicht hat, die sie schon längst aufgrund der vorliegenden Bäderhygieneverordnung hätte haben müssen, dann – das gestehe ich Ihnen zu – erwachsen dieser Gemeinde natürlich Kosten, aber nicht infolge des Bäderhygienegesetzes, sondern aufgrund der Tatsache, daß sie bis jetzt den Anforderungen nicht Rechnung getragen haben.

Wenn Sie, wie Sie gesagt haben, diesem Gesetz zustimmen werden, weil es der Gesundheit förderlich ist und weil, wie ich hinzufügen möchte, es auch für den Tourismus sehr gut ist, in dem Ruf zu stehen, ein strenges Bäderhygienegesetz zu haben, dann können Sie eigentlich nur dem, was ich gesagt habe, zustimmen und müßten sagen: "Pech für die Gemeinden, die die Bäderhygieneverordnung, die bis jetzt bestanden hat, nicht umgesetzt haben." – Ich bedanke mich.

10.50

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zum Wort gelangt Herr Bundesrat Erhard Meier. Ich erteile es ihm. Herr Bundesrat Dr. Tremmel ist vorgemerkt. – Bitte, Herr Bundesrat Meier.

10.50

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch ein paar Worte zu der vorangegangenen Debatte, die teilweise über das Bäderhygienegesetz hinausgegangen ist, sagen.

Herr Bundesrat Dr. Tremmel! Wir alle sind dafür, daß den Gemeinden und den Ländern nicht Kosten aufgebürdet werden, die sie nicht tragen können. Deshalb gibt es ja auch den Finanzausgleich. Deshalb begrüße ich auch dieses Konsultationsverfahren. Es ist notwendig, schon im vorhinein über Kosten Bescheid zu wissen, die für irgend jemanden entstehen können. Man kann aber nicht den Inhalt dieses Bäderhygienegesetzes begrüßen und diesen loben, ohne die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten zur Kenntnis nehmen zu wollen.

Wenn man für die Österreicherinnen und Österreicher, aber auch für unsere Gäste und Touristen einen entsprechenden Standard an Hygiene für all diese im Gesetz aufgezählten Anlagen – Teiche, Seen, Hallenbäder und so weiter – haben will, dann muß man die entsprechenden Einrichtungen schaffen. Genauso muß ein Gastbetrieb bestimmte Hygienevoraussetzungen erfüllen, damit wir unseren Gästen einen hohen Standard zu einem entsprechenden Preis anbieten können.

Ich glaube schon, sagen zu dürfen, daß die sich ergebenden Kosten in diesem Gesetz klar dargestellt sind. Natürlich ist es notwendig, daß der Betreiber dieses Badeteiches, um bei diesem Beispiel zu bleiben, und vor allem dieses Whirlpools, dieses Sprudelbeckens, die Voraussetzungen schafft, daß es dort zu keinen Erkrankungen kommt. Darum kommen wir doch nicht herum!

Da wir aufgrund der EU-Rechtslage aufgefordert sind, hier eine Änderung vorzunehmen, meine ich, daß wir in dieser Angelegenheit darauf verweisen sollten, daß Österreich wirklich hygienisch hervorragende Badegewässer besitzt. Im Anschluß an meinen Vorredner, Herrn Kollegen Rodek, möchte ich diesbezüglich natürlich besonders auf die Seen im Salzkammergut verweisen – dasselbe gilt aber auch für Kärntner Seen und andere österreichische Gewässer – und sagen, daß wir faktisch im Trinkwasser baden können. Das ist außerordentlich erfreulich!

Das heißt also, daß diese EU-Forderungen, die zu dieser Novellierung führten, in Österreich eigentlich gar nicht mehr nachvollzogen werden müssen, weil wir sie bereits weitestgehend erfüllen, und darauf sollten wir auch stolz sein!

Die Bäderhygiene fällt in die Kompetenz des Bundes, die Sicherheitsvorkehrungen wiederum in die Länderkompetenz. Vergessen wir aber nicht, daß eine Reihe gewerblicher Betriebsanlagen


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