Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 48

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Der wesentlichste Zweck eines derart geschützten Gebietes besteht im langfristigen Schutz vor anderen Nutzungen, welche den Fortbestand dieser einzigartigen Landschaft gefährden könnten. Mit der Entwicklung der internationalen Region Wien–Preßburg kann sich ein in seiner Dimension noch nicht annähernd abschätzbarer Nutzungsdruck ergeben. Die Nähe und die historische Verbundenheit zweier Hauptstädte – im übrigen die nächstbenachbarten Europas – werden zweifellos Tendenzen des Zusammenwachsens entwickeln. Die Donau als hochrangiger Verkehrsträger der Zukunft wird dabei eine besondere Rolle spielen. Der "hausgemachte Naturschutz" auf Ebene des Landes würde diesem Druck vielleicht nicht standhalten können.

Die Schutzkategorie "Nationalpark" bewirkt eine internationale Rückversicherung, welche die Donau-Auen in Zukunft wahrscheinlich dringend brauchen werden.

Auch eine Stauhaltung ist in diesem Sinne eine Gefährdung. In den letzten zehn Jahren wurde wissenschaftlich nachgewiesen, daß Auwald und Stauhaltung unvereinbar sind.

Alle weiteren Schritte der Realisierung des Nationalparkes sollen sich an diesem Hauptziel des Gebietsschutzes orientieren.

Wie geht es weiter?

Am 27. Oktober, also vor 18 Tagen, wurde die "Vereinbarung gemäß Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Schaffung des Nationalparkes Donau-Auen" von den drei Vertragspartnern Bund, Wien und Niederösterreich unterzeichnet. Damit sind, wie schon erwähnt, die Ziele, die Organisationsform, die Aufgaben der Nationalparkverwaltung und die Finanzierung festgelegt.

Wien wird mit den 2 900 Hektar der Lobau und der Mannswörther-Au einen wichtigen Teil dieser Nationalparkverwaltung bilden. Es werden auch sämtliche Kosten für Personal- und Sachaufwand von Wien selbst getragen und belasten dadurch nicht das Nationalparkbudget.

Damit das Ziel gemeinsam verfolgt wird, ist ein "Geschäftsführender Ausschuß" vorgesehen, in welchem der Geschäftsführer der Nationalparkgesellschaft mit den Leitern der Forstverwaltungen die Jahrespläne und auch das tägliche Geschehen abstimmen.

Die Nationalparkgesellschaft, welche von Bund, Wien und Niederösterreich mit dem zugrunde liegenden Bundesgesetz geschaffen werden soll, wird mit einem Geschäftsführer und fünf weiteren Bediensteten schlank sein. Sie wird das Gesamtgeschehen des Nationalparkes zu koordinieren haben.

Die Ausstattung mit Einrichtungen zur besseren Information über diesen faszinierenden Lebensraum Auwald wird etappenweise erfolgen, wobei für Wien bereits wichtige Vorplanungen für ein Nationalpark-Zentrum bestehen, welche die konkrete Planung und Realisierung in relativ kurzer Zeit erlauben.

Auch die Erreichbarkeit der Lobau als wichtiger Teil des Nationalparkes Donau-Auen ist entscheidend zu verbessern, wobei auch der Wasserweg eine wichtige Rolle spielen wird.

Die Natur ändert sich ständig. Das Ziel ist die möglichst vom Menschen unbeeinflußte Entwicklung der Auwälder in Richtung "Urwald". Bei den beengten räumlichen Gegebenheiten – der Auwald hat meist nicht einmal 2 Kilometer Breite – sind diese Naturzonen behutsam zu entwickeln. Die Au darf grundsätzlich weiterhin von jedermann betreten werden. Es ist jedoch ab nun stärker auf die Schonung empfindlicher Teile des Auwaldes, insbesondere der Gewässer, zu achten.

Mit dem Wiener Nationalpark-Gesetz ist das Ziel gesteckt, daß der Besucher möglichst auf den Wegen bleiben soll. Durch geschickte Wegeführungen und entsprechende Aufklärung wird das ohne Konflikte möglich sein – umgekehrt, es sollte sogar gelingen, den Auwald in seiner Vielfalt besser erlebbar zu machen und zugleich die Biotope von menschlicher Beeinträchtigung zu entlasten.


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