Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 50

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Mit großer Freude und Genugtuung darf ich deshalb abschließend feststellen, daß dem vorliegenden Antrag zur Gründung und Beteiligung an der Nationalparkgesellschaft Donau-Auen namens meiner Fraktion die Zustimmung erteilt wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.55

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Dieter Langer. Ich erteile es ihm.

11.55

Bundesrat Mag. Dieter Langer (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Vorbereitungsphase und die Planung für diesen Nationalpark haben recht lange gedauert. Letztlich intensiv waren fünf Jahre der Vorbereitung und Planung, die sich mit dem Nationalpark und der Schaffung des Nationalparks beschäftigten. Ich begrüße es, und es ist sehr wertvoll, daß ein Stück Natur so unter Schutz gestellt wird, daß zu erwarten ist, daß in Hinkunft diese Naturschönheit der Bevölkerung erhalten bleibt. Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist der heutige Beschluß auch ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung dieses Naturschutzes und dieses Nationalparkes.

Er hat allerdings einige Schönheitsfehler. Es ist nicht die Freude am Kritisieren, die mich jetzt veranlaßt, diese Schönheitsfehler aufzuzeigen, sondern ich halte es einfach für notwendig, darauf hinzuweisen, weil die Nationalparkgesellschaft und die damit verbundene Geschäftsführung und auch die Politiker darauf zu achten haben werden, daß die Umsetzung entsprechend erfolgt und sich diese Schönheitsfehler nicht negativ für den Nationalpark auswirken.

Es wurde intensiv fünf Jahre geplant. Wir befinden uns jetzt – trotz einer sehr langen Vorbereitungsphase – aber in einer sehr hektischen Eile. Das ist der erste Schönheitsfehler, denn es wird der zweite Schritt, nämlich die Inkraftsetzung oder die Beschlußfassung über die Nationalparkgesellschaft, vor dem ersten Schritt gesetzt, der wäre nämlich die Beschlußfassung über die 15a-Vereinbarung, die am Nationalfeiertag zwar feierlich unterzeichnet wurde, aber jetzt noch der parlamentarischen Genehmigung bedarf.

Die Tätigkeit der Gesellschaft – das haben wir gehört – soll mit 1. Jänner 1997 beginnen, und zwar aufgrund des heute zu erfolgenden Beschlusses. Jedoch enthält dieser Beschluß über die Gründung einer Nationalparkgesellschaft keine Regelungen über die Geschäftsführung und den Ablauf dieser Gesellschaft, denn das steht, zumindest rahmenmäßig, in der 15a-Vereinbarung, die aber noch nicht Gültigkeit hat.

Dort steht nämlich auch drin, daß die Position des Geschäftsführers rechtzeitig auszuschreiben ist. Er soll seine Tätigkeit am 1. Jänner 1997 aufnehmen – ich zitiere –, und die Funktion des Geschäftsführers ist rechtzeitig auszuschreiben. Die Grundlagen hiefür sind aber noch nicht geschaffen, weil die 15a-Vereinbarung noch nicht in Kraft ist.

Bis dahin haben weitere Rechtsakte zu erfolgen. Es muß die Gesellschaftsgründung erfolgen, die Eintragung im Handelsregister, die Gründungsversammlung, die Ausschreibung für den Geschäftsführer. Es muß das Büro geschaffen werden, es müssen die Konten eröffnet werden, damit nach dem vorliegenden Entwurf am 1. Jänner 1997 die ersten 4 Millionen Schilling von dieser Gesellschaft auch in Empfang genommen werden können. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Ich weiß es schon, es wird schon nichts passieren, und es wird alles so ablaufen, daß wir auch den zweiten Schritt vor dem ersten setzen können, aber es ist meines Erachtens typisch österreichisch.

Zweiter Schönheitsfehler: Sehr geehrte Damen und Herren! Es muß befürchtet werden, daß diesem Nationalpark die internationale Anerkennung gemäß den IUCN-Richtlinien versagt bleibt, und zwar aus folgenden Gründen: Es liegt innerhalb des Naturschutzgebietes das Kraftwerk Freudenau. Im Gebiet der Lobau befinden sich Öltanklager, und es gibt massive Umweltschäden, die durch ehemalige Tanklager aus dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind und die einer


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