Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 51

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Sanierung bedürfen. Darüber hinaus stellt die derzeit vorgesehene Naturschutzfläche kein zusammenhängendes Gebiet dar.

Es wird daher darauf zu achten sein – auch wenn es zu keiner internationalen Anerkennung nach den IUCN-Richtlinien kommt –, daß bei der Fortführung des Nationalparks sichergestellt ist, daß die Richtlinien der IUCN zur Anwendung kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt noch einen dritten Schönheitsfehler, den mein Kollege Waldhäusl schon angesprochen hat. In dem uns vorliegenden Beschluß des Nationalrates sind die Entschädigungsleistungen an die Bundesforste und an die Gemeinde Wien bereits festgelegt und auch für die nächsten Jahre festgeschrieben. Es ist dies also bereits fixiert. Was aber nicht fixiert ist, sind jene Maßnahmen beziehungsweise Entschädigungen, die an sonstige Eigentümer und Nutzungsberechtigte erfolgen sollen und müssen, wenn die Erweiterung des Nationalparks von derzeit 9 300 Hektar auf 11 500 Hektar zum Tragen kommt. Es finden sich weder im vorliegenden Gesetz noch in der zur Beschlußfassung anstehenden 15a-Vereinbarung Regelungen über die Vorgangsweise, wie die Entschädigungsleistung erfolgen soll.

Es wurde uns im Ausschuß bekanntgegeben, daß man mit 7 bis 8 Millionen Schilling rechnet, die derartige Entschädigungsleistungen an private Nutzer ausmachen werden. Auf die Frage, nach welchen Richtlinien diese vergeben werden, wurde geantwortet: Der Entschädigungskatalog und die Vorgangsweise werden durch eine Verordnung des Landes Niederösterreich erfolgen. Wohlgemerkt: Es handelt sich hiebei um eine Verordnung und nicht um eine landesgesetzliche Regelung. Ich halte das für einen gravierenden Schönheitsfehler, auch wenn es vielleicht möglich ist, eine gesetzliche Grundlage zu finden, anhand derer eine solche Verordnung erlassen werden mag.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube aber – das muß in der Beziehung zwischen dem Staatsbürger und der Vollziehung doch möglich sein –, daß derartige Maßnahmen, die letztlich auch einen Eingriff in das Privateigentum darstellen, wenngleich – wie mir gesagt wurde – nur aufgrund privatrechtlicher Verhandlungen, in den Beratungen und Beschlüssen in den zuständigen gesetzgebenden Körperschaften ihre Grundlage finden werden.

Trotz all dieser Schönheitsfehler freue ich mich persönlich, daß es nach einer langen Anlaufphase gelungen ist, die ersten Schritte für die Umsetzung des Nationalparks Donau-Auen zu setzen, wenn ich es auch irritierend finde, daß in den letzten Wochen schon wieder eine Diskussion um einen Kraftwerksbau östlich von Wien aufgeflammt ist.

Ich und viele meiner Fraktionskollegen werden daher den Fortschritt in der Verwirklichung des Nationalparks Donau-Auen trotz der bestehenden Schönheitsfehler begrüßen. Ich werde daher meine Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.04

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schaufler. Ich erteile es ihm.

12.04

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! An und für sich werde ich mich in meinen Ausführungen kurz halten, aber ich möchte die Gelegenheit nicht versäumen, als künftiger möglicher Anrainer des Nationalparks doch ein paar Worte aus der Sicht der betroffenen Bevölkerung zu verlieren.

Wie meine Vorredner schon zum Ausdruck gebracht haben, ist die Situation derzeit so, daß die Flächen, die nunmehr in den Nationalpark eingebracht wurden, im Besitz der Österreichischen Bundesforste und der Stadt Wien sind. Andere Flächen sind derzeit noch nicht enthalten, das wird erst nach der Unterzeichnung auf dem Schloß in Hainburg beschlossen werden.

Diese Verträge legen fest, unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, private Flächen oder Flächen von Waldgenossenschaften einzubringen. Das betroffene Gebiet reicht


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