Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 53

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anderem auch das Problem der Eintiefung, das wurde schon angesprochen. Eines ist klar: Eine Eintiefung könnte man ganz einfach mit dem Bau eines weiteren Kraftwerkes verhindern.

Welche Auswirkungen der Bau eines weiteren Kraftwerkes hätte, ist eine andere Frage. Es wurde auch die Frage in die Diskussion eingeworfen: Warum verhindern wir ein Kraftwerk? – In der Nähe unserer Ostgrenzen befinden sich einige Atomkraftwerke, die es gilt, aus dem Verkehr zu ziehen. Wäre es da nicht vernünftig, ein Wasserkraftwerk zu bauen, um zum Schutz der Menschen und schlußendlich vielleicht auch zum Schutz der Au dort ein Atomkraftwerk stillegen zu können? – Das sind Überlegungen, denen wir uns in Zukunft widmen werden müssen.

Insgesamt darf ich sagen, daß mich die Gründung des Nationalparks sehr freut, wenn es weniger spektakulär möglich gewesen wäre, wäre es mir lieber. Vielleicht ist auch mit den Anrainern zuwenig gesprochen, etwas zuwenig auf ihre Befürchtungen eingegangen worden, speziell mit jenen nördlich der Donau, denn wenn die Schutzzone bereits hinter dem Hausgarten beginnt, wird es schon ein wenig kritisch für die Anrainerbevölkerung.

Ich meine, daß es vielleicht auch zu überlegen gewesen wäre – das ist aber noch nicht ganz ausdiskutiert –, ob wir unbedingt einen Nationalpark nach internationalen Kriterien und Richtlinien benötigen. Vielleicht hätte sich ein österreichisches System finden lassen, in dem alle Befürchtungen der Menschen und auch das vorrangige Ziel, nämlich den Schutz der Natur, etwas leichter unter Dach und Fach zu bringen gewesen wären.

Weiters begrüße ich, daß in bezug auf Entschädigungszahlungen hinsichtlich des Nationalparks, der vielleicht noch größer wird, Klarheit geschaffen wurde. Diesbezüglich gab es auch Befürchtungen seitens der Waldbesitzer, der Waldgenossenschaften und anderer Grundbesitzer. Dieses Problem ist jetzt klargelegt worden mit den Grundbesitzern, es werden Entschädigungen geleistet. So wird es für die anderen Eigentümer, die noch überlegen, ob sie sich anschließen oder nicht, sicherlich etwas leichter werden. Wir werden dadurch vielleicht unser großes Ziel, die gesamten Auflächen dem Naturpark einzuordnen, leichter erreichen.

Es scheint mir auch vernünftig zu sein, daß das Gesetz vorsieht, daß die Nationalparkverwaltungsgesellschaft vorerst ihren Sitz in Wien hat, aber in späterer Folge dann doch in eine Nationalparkgemeinde ausgelagert werden soll, weil ich meine, daß mit dieser Überlegung die eine oder andere Gemeinde vom Dagegensein zum Dafürsein bewegt werden könnte.

Ich freue mich auch, daß es schlußendlich so gelaufen ist, daß die Betreuung der Nationalparkflächen auch in Zukunft von jenen Menschen vorgenommen werden kann, die jetzt schon in der Au arbeiten. Ich denke da an die Beschäftigten der Österreichischen Bundesforste und der Forstverwaltung Lobau. Das war eine ursprüngliche Forderung des Österreichischen Landarbeiterkammertages noch unter Professor Lötsch, als dieser mit der Schaffung eines Naturparks betraut war. Dem hat man damit Rechnung getragen. Daher freut es mich, daß diese Regelung Eingang gefunden hat, und ich stimme dem heutigen Gesetz gerne zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.14

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Winter. Ich erteile es ihm.

12.14

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Mit der 15a-Vereinbarung und mit der Kostenaufteilung, die wir schon gehört haben – 50 Prozent Bund und 50 Prozent Land Niederösterreich und Land Wien –, wurde ein wesentlicher Schritt zum Nationalpark Donau-Auen gesetzt. Die flankierenden Erklärungen dieses Medienspektakels, das es um den Nationalpark gibt, sind natürlich übertrieben.


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