Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 58

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– könnte sich Österreich im Millenniumsjahr gar nicht machen. – Danke für dieses Geschenk und weiterhin alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)

12.33

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Bartenstein. – Bitte.

12.33

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf dort anschließen, wo Herr Bundesrat Wilfing aufgehört hat: Es ist ein Millenniumsgeschenk, das wir Österreicher uns am 27. Oktober mit der Unterzeichnung der Artikel 15a-Vereinbarung zum Nationalpark selbst machen durften.

Es wurde gesagt, daß diese heutige Diskussion zu früh kommt, weil das Gesetz zur Errichtung einer Nationalparkgesellschaft tunlichst erst nach der Ratifizierung der Artikel 15a-Vereinbarung geschehen sollte. Meine Damen und Herren! Dazu meine ich, daß hier de facto eine Gleichzeitigkeit gegeben ist und daß mit dieser Gesellschaftsgründung lediglich die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, um die Stelle eines Geschäftsführers auszuschreiben – das ist auch schon geschehen –, um einen Geschäftsführer einzustellen und um dann die Nationalparkgesellschaft mit 1. Jänner nächsten Jahres operativ tätig werden zu lassen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, daß das wahrscheinlich eine der kleinsten GesmbHs in diesem Land sein wird, nämlich eine mit sechs Mitarbeitern – einem Geschäftsführer und fünf Mitarbeitern –, und daß wir uns sehr bewußt unter Einbeziehung der Partner Forstverwaltung Lobau und Bundesforste mit dieser Nationalparkgesellschaft auf die neuen nationalparkrelevanten Aufgaben beschränken wollen: Nationalparkmanagement, Marketing, Besucherstromlenkung. Es kann ein Zuviel an Besuchern gerade auch im Nationalpark Donau-Auen geben, obwohl, so glaube ich, dort die Gelsen als wichtige Nationalparkwächter davor sein werden, aber die Besucherstromlenkung ist ein Element jedes Nationalparkmanagements.

Es wurde auch der Nationalpark Hohe Tauern angesprochen: Herr Bundesrat! Dort geht es ja unter anderem darum, den Besucherstrom so geschickt zu lenken, daß man die Besucher, die Touristen so gut wie möglich in der Außenzone des Nationalparks hält und nicht in der Kernzone.

Ich darf Ihnen übrigens sagen, daß ich selbst heuer bei einer Glocknertour am Rande der Gamsgrube gewandert bin. Dort ist man noch lange nicht auf 3 000 Meter Seehöhe, und hier handelt es sich um eines der wichtigsten Sonderschutzgebiete überhaupt im Nationalpark Hohe Tauern – das im übrigen schon lange unter strengem Schutz gestanden ist, noch bevor der Nationalpark Hohe Tauern gegründet worden ist.

Es gibt keinen besseren Naturschutz als die Kategorie des Nationalparks, ganz egal, ob das für die Donau-Auen oder für die Hohen Tauern, für die Kalkalpen oder für den Neusiedler See/Seewinkel gemeint ist. Das ist die strengste Form des Naturschutzes, das ist die beste Möglichkeit, Straßenbau-, Kraftwerks-, Schigebiets- und ähnliche Projekte von einem Gebiet fernzuhalten, das ist die definitive und gewissermaßen auf die Ewigkeit ausgerichtete Unter-Schutz-Stellung.

Vieles ist schon gesagt worden, ich möchte nichts davon wiederholen. Wem die gut zehn Jahre, die seit Hainburg vergangen sind, so quasi als Vorlaufphase für den Nationalpark Donau-Auen zu lang sind, dem kann ich dazu nur sagen: Erstens einmal liegen wir damit im europäischen Schnitt gut. Mehr als 23 Jahre vergehen in Europa durchschnittlich mit der Gründung eines Nationalparks, weil es eben sinnvoll, notwendig und demokratiepolitisch erforderlich ist, so viele Menschen und vor allem Anrainer wie möglich einzubinden, zu motivieren und, wenn möglich, auch positiv zu überzeugen. Und jetzt habe ich nicht zuletzt am 27. Oktober auch erlebt, daß es vor allem in den Nordufergemeinden eine Reihe von Anrainern, von Bürgern, von Bauern gibt,


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