Ein EU-Versäumnis ist sicherlich, daß für Energiewald keine Förderung ausverhandelt wurde. In Schweden, England und in der Bundesrepublik Deutschland gibt es Förderungen. Von der BRD habe ich auch die Zahl hier: Es sind zirka 72 000 S, die man auf zwölf Jahre bekommt, wenn man Energiewald aussetzt. Österreich bekommt leider keine Förderung und kann sich mit der Art der Brachenutzung zu einem kleinen Teil sein Geld holen.
Diese Forderungen wurden schon am Biomasse-Tag in Güssing sehr stark vertreten, und ich glaube, daß es im Interesse der Landwirtschaft liegt, daß die erneuerbare Energie, speziell jene vom Acker, zum Durchbruch kommt, sodaß den Bauern eine Einnahmemöglichkeit über die Energieproduktion gewährleistet ist.
Es deckt sich dies auch mit den Empfehlungen der § 7-Kommission nach dem Landwirtschaftsgesetz 1992, von denen ja zwei Anträge, wie wir heute schon gehört haben, auf steuerliche Begünstigungen, Investitionsförderungen und einen einheitlichen Einspeisetarif, der von mir hier schon erwähnt worden ist, abzielen.
Ein interessanter dritter Antrag, der heute auch schon erwähnt wurde – ich habe gerade das Papier von der § 7-Kommission nach dem Landwirtschaftsgesetz –, zielt auf die Anpassung des pauschalierten Mehrwertsteuersatzes von 10 auf 12 Prozent ab. Er ist deswegen so interessant, weil das eine Forderung der Freiheitlichen ist. Ich habe selbst als Vorsitzender der freiheitlichen Kammerräte von Niederösterreich diesen Antrag in der Kammer-Vollversammlung eingebracht. Die ÖVP und die SPÖ haben dort diese Forderung abgelehnt. Jetzt wird das von der § 7-Kommission gefordert. Heute haben wir vom Kollegen Pramendorfer schon gehört, daß das gut ist. Also ein bissel verspätet, aber doch setzt sich die Forderung von Waldhäusl – in der Kammer ist sie abgelehnt worden – durch. (Ruf bei der SPÖ: Wer setzt sich durch?) Der Waldhäusl hat sich durchgesetzt, denn diese Forderung – das ist nachzulesen, Herr Kollege – ist ursprünglich abgelehnt worden.
Ich habe in der Kammer-Vollversammlung noch gesagt, daß das bauernfeindlich ist. Ich begrüße die jetzige Vorgangsweise sehr. Im Gegensatz zu meinen Kollegen bin ich äußerst froh, daß die Kommission den Minister auffordert, und ich nehme an, daß der Minister jetzt wirklich beim Finanzminister vorstellig werden wird, und ich hoffe, daß auch Sie, werter Kollege, beim Finanzminister Ihren Einfluß geltend machen werden. (Bundesrat Prähauser: Er ist gar nicht so klein! Da können wir etwas machen!) – Eben. Darum rede ich ja mit Ihnen, sonst hätte ich mit irgend jemand anderem auch sprechen können. Da ich annehme, daß Sie so ziemlich den größten Einfluß haben werden, hoffe ich, daß Sie hier auch auf ihn im Interesse der Bauern einwirken werden und vergessen, daß Ihre Kollegen diese Forderung in der Kammer bereits abgelehnt haben. (Bundesrat Prähauser: Wenn Sie versprechen, daß Sie sich ordentlich benehmen werden, nehme ich Sie mit!) Ich werde mich immer ordentlich benehmen. (Bundesrat Prähauser: Dann paßt es!)
Herr Kollege! Ich habe das auch heute vorgehabt (Bundesrat Pramendorfer: ... mich ordentlich zu benehmen!) , jedoch war es nicht möglich, auf die Zwischenrufe nicht einzugehen, weil sie so unqualifiziert waren, daß man einfach ein bißchen entgegnen mußte. (Bundesrat Prähauser: ... aufklären müssen!) – Aufklärung? Wir haben hier keine Fragestunde, hat der Präsident gesagt, also kann ich nicht aufklären. Das ist nicht möglich. (Bundesrat Prähauser: Weil Sie nicht wissen, was Sie sagen! – Präsident Pfeifer gibt das Glockenzeichen.)
Ich möchte abschließend noch zwei Punkte anführen, die die Bauern, aber auch einige andere Bürger betreffen. Es ist schade, daß der Herr Minister heute nicht hier ist, aber ich hoffe, Sie, Herr Minister Fasslabend, in seiner Vertretung werden ihm das übermitteln.
Es geht um den Bereich Wasserwirtschaft, Gewässerschutz. Hier ergibt sich folgender Stand: Da gibt es Anlagen bis zu zehn Einwohnergleichwerten, die sogenannten Drei-Kammer-Kläranlagen. Wenn diese bewilligt werden, dann sind sie per Gesetz bis 31. 12. 1996 noch rechtsgültig.
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