Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 143

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es steht nun im Gesetz: Wenn der Anschluß an eine in erster Instanz bewilligte öffentliche Anlage möglich ist, dann hat der Landeshauptmann die Möglichkeit, diese Frist auf fünf Jahre zu erstrecken.

Jetzt gibt es leider Gottes im Waldviertel viele Orte – einem davon gehöre auch ich an –, in denen die Gemeinde noch kein wasserrechtlich bewilligtes Projekt hat. So sind die betroffenen Bürger in folgender Situation: Es gibt keine Genehmigung, also ist der Landeshauptmann nicht berechtigt, diese Frist um fünf Jahre zu verlängern. Daher müßte von seiten der Regierung, von seiten des Ministers dem Landeshauptmann in irgendeiner Weise dazu die Möglichkeit gegeben werden. Das wird aber wahrscheinlich vom Gesetz her nicht gehen. Also bleibt nichts anderes übrig, als das Gesetz auf ein Jahr Aufschub zu ändern, damit man die Möglichkeit hat, den Bauern und den anderen betroffenen Bürgern zu helfen.

Die Gemeinden würden das gerne tun, aber Sie wissen genauso wie ich, da Sie auch in Niederösterreich beheimatet sind, daß die Gemeinden in Niederösterreich, speziell im Waldviertel, finanziell sehr überlastet sind. Der Grund ist nicht, daß die Gemeinden zu faul dazu sind, sondern es ist die finanzielle Hilfestellung leider Gottes nicht in dem Ausmaß möglich, wie wir das bräuchten.

Ich möchte hier für all diese Gemeinden und vor allem auch für deren Bürgermeister eine Lanze brechen. Daran erkennen Sie, wie ernst dieses Thema wirklich ist. Ich stehe hier nicht an, die Bürgermeister in Schutz zu nehmen, die, sollte dieses Gesetz so in Kraft treten, teilweise schon mit dem Staatsanwalt in Konflikt sind, wenn da nicht eingegriffen wird.

Im Interesse der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und vor allem im Interesse der betroffenen Bürger ersuche ich Sie, hier wirklich etwas zu unternehmen. (Beifall des Bundesrates Dr. Kapral. )

Bevor ich meine Ausführungen schließe, möchte ich ein Thema noch kurz streifen – Kollege Pramendorfer hat das auch gemacht –, nämlich die Herodes-Prämie. Es ist schon einige Male darüber diskutiert worden. Es hat geheißen, Minister Molterer habe zugestimmt, aber er werde es in Österreich ein bißchen anders machen, denn bei uns seien die Kälber nicht so alt. Aber er hat zugestimmt. Dann hat es wieder geheißen, er habe es nicht so gemeint.

Ich glaube, daß in Zeiten wie diesen das Problem sicherlich nicht zu lösen ist, indem man neugeborene Kälber schlachtet, liquidiert, zu Tiermehl verarbeitet, nur um einen wirtschaftlichen Vorteil, und zwar nicht für die Bauern, sondern für einige, die an der Landwirtschaft verdienen wollen, zu erzielen. Ich trete hier entschieden gegen diese Art der angeblichen Bewältigung dieses Problems auf, denn sie ist moralisch und ethisch unverantwortlich.

Wenn hier einige Vertreter der ÖVP viel zu spät reagiert und gesagt haben, es werde dann schon etwas anders sein, dann bitte ich sie, sich schleunigst von dieser Unverantwortlichkeit zurückzuziehen und mit ein bißchen mehr Moral und Ethik zu regieren. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Bundesrates Pramendorfer. )

19.28

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Payer. Ich bitte ihn, zu sprechen.

19.28

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es würde mir großes Vergnügen bereiten, auf einige Punkte, die Herr Kollege Waldhäusl angesprochen hat, zu replizieren. Ich habe aber heute als Erstredner zu Beginn des Plenums um eine persönliche Zeitbeschränkung gebeten. Ich gönne mir daher dieses Vergnügen nicht, obwohl ich sagen muß, daß ich in einigen Punkten auch mit Kollegen Waldhäusl übereinstimme.

Ich stimme auch mit Herrn Bundesminister Molterer überein, wenn er im Vorwort zum Grünen Bericht meint, daß mit diesem Bericht eine neue Ära der Agrarberichterstattung beginnt. Der Informationsgehalt ist größer geworden, die Analyse wird besser untermauert, die Daten sind sehr


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite