Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 163

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nicht naß! – In diesem Sinne, so glaube ich, ist aber auf Sicht keine Politik zu machen. Ich bin schon der Meinung, daß man sich zu klaren Maßnahmen durchringen muß.

Gerade auch die oberösterreichische Haltung war, was die Bemautung anlangt, immer eine klare und war daran festgemacht, daß man an eine Zweckbindung appelliert hat. Die Verhältnismäßigkeit paßt aus meiner Sicht. Wir haben gehört, daß wir in etwa Bruttoeinnahmen in der Höhe von 2,5 Milliarden Schilling erwarten dürfen, die Zahlen sind schon aufgegliedert worden. Ich glaube auch, die Verhältnismäßigkeit, was die Administration anlangt, ist auch eine richtige.

Der Befürchtung, daß die Autofahrer, daß die PKWs auf die Bundesstraße ausweichen werden, kann ich nicht zustimmen. Was die Konkurrenzfähigkeit der Wiener Reinigungsfirmen anlangt, Herr Mag. Langer, so muß ich sagen, dazu habe ich keine Idee, diese müßten Sie selbst durchdenken. Ich glaube, da haben Sie sich ein wenig verlaufen.

Was ich kritisch anmerke und im Ausschuß schon erwähnt habe, ist die Einführung der Wochenvignette. Grundsätzlich bekenne ich mich natürlich zu dieser Einführung, nur ich finde, es müßte in der heutigen Zeit schon möglich sein, diese zehn Tage individuell regeln zu können. Natürlich sind die 60 S, die Herr Mag. Langer angezogen hat, keine richtige Zahl, aber da kann man sich ja informieren. Ich will darauf nicht näher eingehen. Zu diesem Punkt wird auch mein "Nachredner" noch Stellung nehmen. Insgesamt gesehen bin ich davon überzeugt, daß das Gesetz in die richtige Richtung weist. Ich appelliere schon an die Politik, daß wir nicht nur reden und Ideen bringen, sondern daß wir auch den Mut haben, diese Ideen umzusetzen. Natürlich kostet es Geld, aber wenn man von Schröpfaktionen spricht, dann muß ich sagen, ich bin schon davon überzeugt, daß es dementsprechend überzogen ist und jeder Wahrheit entbehrt.

Road-pricing – ich habe ein Fragezeichen und ein Rufzeichen hier stehen. Ja, wir bekennen uns dazu. Wir müssen aber auch wissen, daß es sicherlich zu einer Verteuerung für den Autofahrer kommen wird.

Wichtig für meine Fraktion und für mich ist die Zweckbindung. Die Zweckbindung beim PKW zu 100 Prozent ermöglicht uns, daß wir bei Lückenschlüssen im hochrangigen Straßenverkehr die Qualität verbessern und natürlich – das soll auch erwähnt werden – dabei Arbeitsplätze sichern. Insgesamt finde ich, wie gesagt, daß dieses Gesetz in die richtige Richtung geht. Wir sollten uns den Mut nehmen, es auch in der Bevölkerung verständlich zu machen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.11

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

21.11

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Die vorliegende Änderung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes stellt schlicht und einfach eine Mehrbelastung für die Straßenbenützer dar. Erstens steht außer Zweifel, daß es sich dabei um eine Doppelbemautung handelt, einerseits in der Form der Autobahnmaut und andererseits eben in der Form der vorliegenden Vignette. Beides wird in Hinkunft von den Autofahrern zu bezahlen sein.

Zweiter Punkt in aller Kürze: Bei Wechselkennzeichen ist die Vignette für beide Kfz zu entrichten, obwohl nur mit einem Kfz gefahren werden kann, da ja nur eine Zulassung, sprich nur ein Kennzeichen, vorhanden ist. Außerdem ist im Kfz-Steuerrecht nur für ein Fahrzeug die Kfz-Steuer zu entrichten. Analog dazu verhält sich auch die Versicherungswirtschaft und die sich daraus ergebende Versicherungssteuer. Daher ist es unlogisch, daß es zu einer Doppelbezahlung kommen wird.

Dritter Punkt: Bei Kfz-Wechsel kann die Vignette trotz Kennzeichenbeibehaltung nicht übertragen werden, obwohl das in anderen Bereichen – wiederum beim Mautpickerl – möglich ist.


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