Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 164

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Vierter Punkt: Bei Kfz-Beschädigung und wenn die Vignette in Mitleidenschaft gezogen wird, genügt nicht der Nachweis, daß die Vignettengebühr bereits entrichtet worden ist, sondern es ist eine neue Vignette zu kaufen. Das entbehrt auch jeder Logik, denn entrichtete Gebühren, bezahlte Kosten, deren Beleg man in der Hand hat, sind nur in diesem Fall ein zweites Mal zu entrichten.

Letzter Punkt, warum wir diese Vignette ablehnen: Es ist auch aufgrund der 15 verschiedenen Arten von Vignetten die Durchschaubarkeit und Transparenz nicht gegeben, sodaß man in einem Satz zusammenfassend sagen kann: Bei dieser Aktion handelt es sich um eine reine Geldbeschaffungsaktion der Regierung. Wir haben gehört, daß die Einnahmen 2,4 Milliarden ausmachen sollen, und dafür wird von seiten der Regierung dem Autofahrer keine Gegenleistung geboten. Dieser Vorgangsweise können wir unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.13

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Markowitsch. – Bitte.

21.13

Bundesrätin Helga Markowitsch (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Zweckbindung des Bundesanteils der Mineralölsteuer für den Straßenbau 1987 aufgehoben wurde, haben sich die Mittel für den Straßenbau und die Erhaltung beträchtlich verringert.

Um den dringend notwendigen Lückenschluß des hochrangigen Straßennetzes sicherzustellen, wird als Vorstufe des Road-pricings ab 1. 1. 1997 das Mautpickerl eingeführt. Damit sollen dem Straßenbau jährlich zirka 2 Milliarden Schilling zugeführt werden. Diese Mittel sollen auch dem Schuldenabbau der Sondergesellschaften dienen. Da die damit aufgebrachten Mittel für den Ausbau und die Schuldenabdeckung mit Sicherheit nicht ausreichen, kann die Mautvignette nur eine Übergangslösung zum Road-pricing darstellen, das noch in diesem Jahrtausend für den LKW-Verkehr eingeführt werden sollte. Nur damit ist eine der Benützerhäufigkeit angepaßte Abgabe möglich.

Mit der Mautvignette wird der Sonntagsfahrer, der jährlich nur 2 000 bis 3 000 Kilometer fährt, genauso zur Kasse gebeten wie der Geschäftsmann, der 30 000 oder mehr Kilometer zurücklegt – sicher keine gerechte Lösung.

Durch die Maut wird es sicher auch zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die Bundesstraße kommen. Dies wird vor allem bei Ungarn und Slowaken der Fall sein, die statt auf der A 4 wieder auf der Bundesstraße nach Wien fahren werden. Damit wird nicht nur die Unfallgefahr deutlich zunehmen, auch die Anrainer an der Bundesstraße in Parndorf, Bruck, Zurndorf und Nickelsdorf werden wieder unter den Fahrzeugmassen leiden und in ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigt werden.

Probleme gibt es auch bei den Ausnahmen von der Mautpflicht. So wurde ursprünglich zugesagt, körperbehinderte Kraftfahrer von der Maut zu befreien. Der nun vorliegende Verordnungstext wird nur für eine verschwindende Minderheit der Körperbehinderten Vorteile bringen. Der ARBÖ hat erst gestern in einem Appell den Wirtschaftsminister aufgefordert, bei der Mautbefreiung die gleichen Kriterien wie bei der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer einzuführen.

Auch die derzeitige Lösung für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen – die Vignette muß auf beiden Fahrzeugen angebracht werden, obwohl immer nur eines verwendet werden kann – ist unbefriedigend. Das gleiche gilt nach Unfällen, bei denen nach Bruch der Scheibe ebenfalls eine neue Mautvignette bezahlt werden muß. Gerade solche Ungerechtigkeiten erwecken bei den österreichischen Kraftfahrern heftigen Unmut und führen zu berechtigten Protesten der Autofahrerorganisationen. Meine Bitte geht dahin, diese von mir angeführten Punkte noch einmal zu überdenken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.16


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