Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 166

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Erstens: eine Regelung für den Grenzbereich, in Tirol für den Raum Kufstein. Für Kufstein besteht anscheinend die politische Zusage, den Autobahnabschnitt zwischen der Staatsgrenze und der Anschlußstelle Kufstein-Süd mautfrei zu stellen, damit der Ausweichverkehr nicht durch die Stadt Kufstein läuft. Im Zuge der verschiedenen Gespräche mit den Bundesdienststellen für die nun vorliegende Novelle wurden diese Probleme immer wieder angesprochen. Von Bundesseite wurden dafür zwei Lösungsmöglichkeiten gesehen, wobei in der vorliegenden Novelle jedoch gar nichts mehr ausgesagt wird. Diese Lösungsmöglichkeiten könnten sein: generelle österreichweite Mautfreistellung aller Autobahnabschnitte zwischen der Staatsgrenze und der ersten Anschlußstelle auf österreichischem Hoheitsgebiet oder generell eine bestimmte Streckenlänge – man hat einmal davon gesprochen, 8 Kilometer ab der Staatsgrenze mautfrei zu stellen.

Zweitens: das Anhalterecht der Exekutive zur alleinigen Maut- und Vignettenkontrolle. Wir hatten dieses Thema schon im Ausschuß besprochen, und wie uns von Beamtenseite mitgeteilt wurde, ist das anscheinend rechtlich nicht möglich. Das heißt, die Situation ist so, daß die Gendarmerie eine Vignettenkontrolle nur im Zusammenhang mit einer allgemeinen Verkehrskontrolle durchführen darf. Eine reine Vignettenprüfung, die wesentlich weniger Zeit in Anspruch nehmen würde, ist somit nicht möglich. Dabei hat anscheinend das Innenministerium in der Stellungnahme zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz verlangt, daß nur die Gendarmerie diese Vignettenkontrolle durchführen darf, denn ursprünglich war vorgesehen, daß eine Kontrolle über die Mauteinhebungsgesellschaften möglich sein soll.

In diesem Zusammenhang wurde in der zweiten Lesung im Nationalrat ein Zusatzantrag eingebracht, daß auch die Organe der Zollwache eine Vignettenüberprüfung bei der Einreise durchführen können. Nur fehlt mir bei diesem Antrag die Vollzugsklausel, und ich hoffe, daß diese Entscheidung noch bis zum 1. Jänner mit Weisung oder wie immer getroffen wird. Die Gendarmeriedienststellen in Tirol sehen dies etwas anders, vor allem werden die Probleme einer laufenden, das heißt, über eine längere Zeit dauernden Kontrolle der inländischen Fahrzeuge und die Probleme bei der Kontrolle der durchfahrenden transitierenden Fahrzeuge gesehen, da kein zusätzliches Personal dafür zur Verfügung steht.

Hohes Haus! Aus Tiroler Sicht würden wir uns eine Verbesserung und Klarheit in diesen Problembereichen von seiten des Ministeriums wünschen. Zusammenfassend möchte ich festhalten, daß eine solche Mautdiskussion immer Emotionen hochschaukelt. Ich hoffe aber, daß wir einen Weg gefunden haben, der für den inländischen wie ausländischen Autofahrer zumutbar ist und gleichzeitig die Finanzierungsgrundlage schafft, um notwendige Maßnahmen im Straßenbaubereich in nächster Zeit zu verwirklichen.

Wenn ich die Emotionen anspreche, müssen wir auch die Situation im Ausland beachten, und deshalb ersuche ich den Herrn Bundesminister als Wirtschaftsminister – in dieser Funktion ist er auch Tourismusminister –, alles für eine positive Öffentlichkeitsarbeit im Ausland zu unternehmen. Wir brauchen Verständnis für diese unsere notwendige Entscheidung. Es wurde eine moderate Lösung gefunden, und für diese muß auch entsprechend geworben werden.

Meine Damen und Herren! Wir brauchen eine positive Einstellung, vor allem den ausländischen Gästen gegenüber, sodaß Österreich auch weiterhin als Tourismus- und Erholungsland attraktiv bleiben kann, und andererseits um die Mautflucht auf Bundes- und Landstraßen zu verhindern. In diesem Sinne stimmen wir der Novelle zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz zu. (Beifall bei der ÖVP.)

21.27

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Bösch. – Bitte.

21.27

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Frau Vizepräsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Zielsetzung dieses Gesetzes – einige Redner der Regierungsfraktionen haben das schon gesagt – war es ursprünglich, die Finanzierung des hochrangigen Straßennetzes in Form einer Selbstfinanzierung sicherzustellen. Genau hier,


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