Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 171

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

im Ausschuß nicht unwidersprochen hinnehmen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es gehört sich nicht, die Kritik zu üben und dann den Saal zu verlassen. So etwas gehört sich einfach nicht. (Bundesrat Ing. Penz: Er hat Sie gar nicht kritisiert, Herr Kollege!) Er hat mich bei meiner Rede apostrophiert und hat gesagt, daß der Ausschußbericht unvollständig ist. Er hat das völlig zu Unrecht behauptet, wie auch die Frau Präsidentin festgestellt hat.

Ich möchte nur betonen, daß ich durchaus erkannt habe, daß die ursprüngliche Vorlage, die er offenbar gehabt hat, unvollständig war. (Bundesrat Ing. Penz: Das hat die Frau Präsidentin schon dargestellt!) Obwohl er behauptet hat, daß er die ganze Zeit anwesend war, hat er allerdings offensichtlich nicht aufgepaßt, als ich den Ausschußbericht um die im Plenum vorgenommenen Änderungen ergänzt habe. Darum geht es, und das möchte ich hier betonen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

21.46

Präsident Josef Pfeifer: Meine Damen und Herren! Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit mehrheitlich angenommen.

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 31. Oktober 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Organisationsgesetz (UOG) geändert wird (377/NR sowie 5291/BR der Beilagen)

Präsident Josef Pfeifer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Organisationsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Dieter Langer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Dieter Langer: Herr Präsident! Hohes Haus!

Die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch haben dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 GOG einen Selbständigen Antrag vorgelegt, der eine Novelle zum Universitäts-Organisationsgesetz zum Gegenstand hat.

Da der Bericht allen Anwesenden zur Einsichtnahme vorliegt, mache ich von der Möglichkeit Gebrauch, die weitere Begründung nicht vorzulesen.

Da die im § 2a Abs. 2 enthaltene Verfassungsbestimmung die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung nicht einschränkt, bedarf diese nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 12. November 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Josef Pfeifer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite