Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 173

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Wertentscheidungen dar, einerlei, ob sie von Experten vom Fach oder von Vertretern anderer Gruppierungen zu treffen sind. Das heißt: Das Dilemma der Entscheidung trifft jeden einzelnen, und jeder einzelne wird jener Alternative den Vorzug geben, die in seinem Wertsystem Priorität hat.

Die Meinungen zusammenzuführen zum Wohle aller Angehörigen einer Universität oder Hochschule ist Aufgabe der Kommissionen. Da die Neuregelung für die Entscheidungsfindung in den Habilitationskommissionen von dem Bestreben nach Gerechtigkeit getragen ist, werden wir dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, unsere Zustimmung geben. Wir verbinden das mit dem Wunsch, daß die Entscheidungen, wer das Recht zur Lehre an unseren hohen Schulen erhalten soll, immer zum Wohle unserer Gesellschaft frei und ungehindert getroffen werden können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.56

Präsident Josef Pfeifer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Peter Kapral. – Ich bitte ihn, zu sprechen.

21.56

Bundesrat Dr. Peter Kapral (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die vorliegende Novellierung des Universitäts-Organisationsgesetzes ist über den Anlaßfall hinaus von Bedeutung. Dieser Anlaßfall wurde im Bericht ausführlich dargelegt. Meine Vorrednerin hat darauf Bezug genommen. – Ich glaube, es ist richtig, daß – wie es der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis ausgeführt hat – über die fachliche und wissenschaftliche Qualifikation eines Habilitationswerbers jene Kurie oder die Mehrheit jener Kurie entscheidet, die selbst über diese Voraussetzungen verfügt.

Für mich ist aber auch die Einführung des § 2a von wesentlicher Bedeutung, wonach die Universitäten ermächtigt werden sollen, Vereinbarungen mit anderen Rechtsträgern über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Lehre zu treffen. Die Verfassungsbestimmung ist deswegen notwendig, weil solche Veranstaltungen auch vom österreichischen Lehrpersonal im Ausland ausgerichtet werden sollen. Auch wenn die Frage berechtigt ist, ob in Zeiten der Ausweitung der Autonomie der hohen Schulen eine Zustimmung des Ministeriums notwendig ist, halten wir diesen Schritt für begrüßenswert und sehen ihn als wünschenswerte Ausdehnung der Internationalität unserer hohen Schulen an.

Wenn auch für diese Bestimmung an sich ein konkreter Anlaßfall gegeben war, schafft diese Ausweitung Möglichkeiten einer Kooperation, die auch die Möglichkeit eröffnet, Studien und Prüfungen im Ausland zu absolvieren, und hat deswegen grundsätzliche Bedeutung. Gerade Internationalität auf dem Wissenschaftssektor ist für unser Land von entscheidender Bedeutung. Daher sind auch die Beteiligungen an den einschlägigen Programmen der Europäischen Union und die Bemühungen, Auslandsstudien zu forcieren.

Bedauerlicherweise wurde über die in dieser Novelle enthaltenen Vorstellungen der Freiheitlichen im Nationalrat keine Einigung erzielt. Diese wurden abgelehnt. Es ist aber zu hoffen, daß im Zusammenhang mit dem in Diskussion stehenden neuen Universitäts-Studiengesetz auch dieses Gebiet Berücksichtigung findet.

Lassen Sie mich aber als Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses des Bundesrates abschließend noch auf einen Umstand hinweisen: Reformen im Universitätsbereich sind dringend notwendig. Ich kann mich aber nicht der Auffassung, die gelegentlich vertreten wird, anschließen, es gäbe eine Krise der Hochschulen, eine Krise der Universitäten in unserem Land. Es gibt möglicherweise eine generelle Krise des Bildungssystems in Österreich, und ich darf als Beispiel die Probleme im Bereich der Lehrlingsausbildung, des Ausbildungssystems nennen.

Trotzdem sind raschest Maßnahmen im Universitätsbereich notwendig. Die heutige Novellierung des Universitäts-Organisationsgesetzes soll damit keineswegs als ein besonderer Erfolg hingestellt werden, vielmehr ist es notwendig, die Arbeiten zum Universitäts-Studiengesetz raschest abzuschließen, damit eine Beschlußfassung möglich ist.


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