Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 177

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ein Bundesgesetz, mit dem das Ausschreibungsgesetz 1989 geändert wird,

ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996.

Die Berichterstattung über die Punkte 10 bis 12 hat Herr Bundesrat Karl Pischl übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Karl Pischl: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 30. Oktober 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausschreibungsgesetz 1989 geändert wird.

Eine Änderung des Ausschreibungsgesetzes wird erforderlich, da durch das DAK-Gesetz 1996 für die Auswahl geeigneter Personen zum Direktor der Diplomatischen Akademie vom Ausschreibungsgesetz 1989 in der derzeit geltenden Fassung abweichende Bestimmungen vorgesehen sind, die sich durch die Ausgliederung der Diplomatischen Akademie aus der Bundesverwaltung zwangsläufig ergeben. Den allgemeinen Grundsätzen des Ausschreibungsgesetzes ist darin jedoch hinreichend Rechnung getragen.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. November 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 30. Oktober 1996 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates sieht vor, daß

1. die Gliederung des Bundesgesetzblattes in Stücke aufgelassen wird,

2. eine Ermächtigung zur Wiederverlautbarung von Staatsverträgen in die Bundesverfassung aufgenommen wird,

3. der Artikel 117 Abs. 6 B-VG im Sinne der Zulassung von EU-Bürgern zur direkten Bürgermeisterwahl geändert wird und

4. die Fristen in Artikel 139 Abs. 5 und 140 Abs. 5 für die Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen synchronisiert werden.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. November 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht über den Beschluß des Nationalrates vom 30. Oktober 1996 betreffend ein Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996.

Der vorliegende Beschluß des Nationalrates sieht eine Teilung des Bundesgesetzblattes, die Beseitigung der Gliederung in "Stücke" und die Nutzung der elektronischen Möglichkeiten bei der Herstellung, dem Vertrieb und der Lagerung des Bundesgesetzblattes vor. Eine Steigerung der Kosten wird nicht erwartet, vielmehr wird auf eine Verringerung der Kosten abgezielt.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. November 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke für die Berichterstattung.


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