Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 39

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Meine Damen und Herren! Es sind schon die Themen Gewalt in der Familie, Kinderpornographie und Sextourismus angeklungen. All das sind Dinge von besonderer Tragweite und von besonderer Dringlichkeit, und es ist wichtig, sie in den Griff zu bekommen. – Zweifellos heiße Eisen, mit denen wir uns beschäftigen müssen.

Meine Damen und Herren! Untersuchungen zeigen, daß es bei jedem dritten Konflikt, der in österreichischen Familien ausbricht, zu Gewaltszenen kommt. Bedauerlicherweise sind meistens Männer die Täter. Jedes fünfte Kind wird – nach Untersuchungen – mißhandelt. Angesichts dessen müssen wir uns fragen, ob dies immer so war oder ob uns erst jetzt die Augen geöffnet werden. Vielleicht ist uns durch den schleichenden Verlust der Familienautonomie ein etwas besserer Blick hinter die Kulissen gewährt oder ist dies alles nur ein Ausfluß unseres – wie ich schon sagte – nicht zu leugnenden Werteverfalls und der damit verbundenen Aggression und Gewalt.

Bei den Untersuchungen haben wir gehört, welche Motivationen es für diese Gewalt und die Auswüchse durch Gewaltanwendung gibt. Und wir müssen eindeutig sagen, daß wir auf Seite des Opfers sein müssen, und daher begrüße ich auch das statuierte Wegweiserecht eines Ehepartners, wenn es zu solchen Gewaltausbrüchen kommt.

Meine Damen und Herren! Einen Satz zur Thematik des § 209. Ich bekenne mich zu der von der ÖVP getragenen Schutzalterregelung für homosexuelle Kontakte. Ich bin der Meinung, daß diese Schutzalterregelung aufrechterhalten bleiben soll. Die Österreichische Volkspartei, meine Damen und Herren, hat Zehntausende Unterschriften von Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten, die uns dringend gebeten haben, ihre Sorgen um ihre Kinder ernst zu nehmen.

Wenn Frau Kollegin Riess hier angeführt hat, daß die Regierungsparteien in dieser Frage Parteitaktik geübt hätten, so muß ich sagen, es ist bedauerlich, daß der ÖVP-Antrag, der eine vorsichtige und zeitgemäße Änderung der §§ 209, 220, 221 vorgeschlagen hat und durch die Schaffung einer zweijährigen Toleranzgrenze zu einer Entkriminalisierung der homosexuellen Kontakte von Gleichaltrigen beigetragen hätte, im Justizausschuß und im Plenum nicht die erforderliche Mehrheit gefunden hat. Ich könnte jetzt auch entgegnen und sagen, daß Bundesparteiobmann Haider – zweifellos ein Meister der Parteitaktik, ich glaube, es ist angebracht, das zu sagen – auch seine Gründe gehabt haben wird, warum er im letzten Augenblick am letzten oder vorletzten Tag – ich weiß nicht, wie sich das minutiös im Parlament abgespielt hat – diesen seinen Antrag auf Herabsetzung des Schutzalters auf 16 Jahre eingebracht hat. Es war von vornherein klar, daß sich diese Frage im koalitionsfreien Raum abspielt. Es hätte durchaus auch die Möglichkeit gegeben, die Sache vorzubereiten und vorher zu diskutieren. Insoferne möchte ich den Vorwurf, es wäre von der Koalition Parteitaktik gewesen, zurückweisen.

Meine Damen und Herren! Zusammenfassend möchte ich sagen, daß die vorliegenden Gesetzesbeschlüsse sehr wohl – das ist jetzt die Antwort auf meine eingehende Fragestellung – in der Lage sind, die an uns gestellten Herausforderungen zu bewältigen, daß die staatliche Ordnung und die staatliche Sicherheit gewährleistet werden. Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister, daß es ihm wieder einmal mit seinen Beamten gelungen ist, ein hervorragendes Gesetzeswerk dem Parlament zuzuführen, das nunmehr zur Beschlußfassung kommt. Es ist zu hoffen, daß dieses Gesetz ein Zeichen, ein Signal für jene ist, die nach wie vor nicht davor scheuen, Unrecht zu begehen. Hoffen wir, daß dieses Gesetz mit seinem general- und spezialpräventiven Charakter doch viel Unrecht hintanhalten kann. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

11.07

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig. Ich erteile es ihm.

11.07

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch das Strafrechtsänderungsgesetz werden einige deutliche Zeichen gegen verschiedene Formen der Kriminalität gesetzt. Die Möglichkeit der Abschöpfung von Geldmitteln ist eine neue Sanktion gegen das organisierte Verbrechen


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