Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 61

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wichtige Meilensteine für die Wirtschaftspolitik unseres Landes. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.42

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Erhard Meier. – Bitte.

12.42

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Zum Postsparkassengesetz wurde bereits angeführt, daß die PSK eine privatrechtliche Rechtsform erhalten und nicht mehr wie bisher Anstalt des öffentlichen Rechts sein wird, natürlich unter Fortführung gewisser bisheriger Pflichtaufgaben des Postscheck- und Postsparverkehrs. Auch die Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer sollen bei Betriebsübergang erhalten bleiben.

Laut § 92 Bankwesengesetz erfolgt die Rechtsübertragung als Gesamtrechtsnachfolge. Die Einbringung soll bis 30. 9. 1997 durchgeführt werden. Einbringungsstichtag ist der 1. 1. 1997. Die Post und Telekom-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft kann bis zu 49 Prozent des Aktienkapitals abgeben, während 51 Prozent bei dieser Gesellschaft bleiben. Die Aufgaben des bisherigen Verwaltungsrates der Österreichischen Postsparkasse, welche die Verwaltung der Staatsschuld betreffen, werden ganz dem Staatsschuldenausschuß übertragen, siehe Artikel IV. Die Postsparkassen AG fällt als Kreditinstitut voll unter die Bestimmungen des Bankwesengesetzes, und überall dort, wo sie ihre Arbeiten durchführt, wird sie natürlich auch kommunalsteuerpflichtig sein.

Die Bankplatzsteuer, die wir im Ausschuß diskutiert haben, Herr Kollege Harring, gibt es nicht mehr. Diese beinhaltete für sich eine gewisse Ungleichheit der Banken und Sparkassen gegenüber der Postsparkasse.

Natürlich stellt sich jetzt auch die Frage, inwieweit die Postämter Konkurrenten für ortsansässige kleinere Banken sind, auch für jenes Geldinstitut, von dem Sie kommen. Ich glaube aber, dieser Wettbewerb müßte für alle zu bewältigen sein.

Die jetzige Privatisierung der CA ist eigentlich in diesem Zusammenhang nicht Tagesordnungspunkt. Ich möchte aber doch sagen: Es sollte für den Staat der beste Erlös erfolgen. Darüber sind wir uns einig. Man hat auch angestrebt, daß die CA weitestgehend in österreichischen Händen bleibt. "Gigant" gilt in beiden Richtungen für Österreich, beides gilt jedoch nicht im europäischem Raum, obwohl, wie immer das ausgehen wird, doch auch eine stärkere Bank, die etwa die Hälfte der Bayrischen Landesbank betrifft, im europäischen Rahmen entstehen wird.

Zum Wertpapieraufsichtsgesetz möchte ich sagen – und das trifft auch auf viele andere Gesetze in diesem Zusammenhang zu, auf das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Verwaltungsverfahrengesetz, die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Versicherungsaufsichtgesetz und das Investmentfondgesetz –: Es handelt sich um ein Fachgesetz für Experten im Bankwesen und im Wertpapiergeschäft. Der Anlaß zur Erarbeitung dieses Gesetzes gab auch eine Richtlinie der Europäischen Union, wie es noch einige Richtlinien in dieser Richtung gibt, an die wir noch anpassen müssen, bis hin zu Gesetzen betreffend Schadensversicherung, Lebensversicherung und Wertpapierfirmen, aber auch Wertpapierdienstleistungen.

Die Aufgaben der Bundeswertpapieraufsicht sind im § 2 in fünf Punkten angeführt, vor allem auch die Wahrung der Interessen der Anleger, die Beratung von Verwaltungsbehörden oder die Weitergabe von Informationen. Eine Aufgabe besteht vor allem darin, gegen den Mißbrauch von Insiderinformationen aufzutreten und Mißbrauchsfälle zu verfolgen und aufzuklären. Dazu braucht man natürlich auch entsprechende Werkzeuge. Wir sind uns wahrscheinlich darüber einig, daß Insidergeschäfte den österreichischen Kapitalmarkt und natürlich auch die Abwicklungen an der Wiener Börse schädigen. – Das sind die Punkte, weswegen eine Wertpapieraufsicht notwendig ist.


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