Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 132

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17.57

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin in Vertretung für den zuständigen Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte gleich zu Beginn kurz auf meinen Vorredner, Bundesrat Dr. Königshofer, zurückkommen: Er hat vielleicht übersehen, daß es Ziel des gegenständlichen Gesetzes ist, bis zum Inkrafttreten des neuen Postgesetzes eine Übergangsregelung zu schaffen. Ich meine, daß es einer Sache nicht dient, wenn man versucht, nachdem es ohnedies schon genug Zeitverzögerungen gegeben hat, eine Übergangsregelung, die das Ganze erleichtern und beschleunigen soll, zu verhindern. Aber das ist eben Ihre Meinung!

Sie wissen, daß die PTA auch nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen ist und daß ihre Börseneinführung bis 31. Dezember 1999 zu erfolgen hat. Mit dem Übergang der hoheitlichen Funktionen auf die Postbehörden sind auch die zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen sicherzustellen, um eine effiziente Vollziehung zu gewährleisten. Es geht also – wie es auch die EU-Richtlinie vorschreibt – um die Trennung der hoheitlichen und der postbetrieblichen Agenden. Es geht aber auch um die Schaffung von privatrechtlichen Rechtsverhältnissen zwischen den Kunden der Post und Telekom Aktiengesellschaft und der Post selbst, damit es zur Gleichstellung mit anderen privaten Betrieben kommt, insbesondere in Streitfällen vor ordentlichen Gerichten. (Präsident Josef Pfeifer übernimmt den Vorsitz.)

Es kommt zu einer Tarif- und Entgeltfreiheit für die Post, die sie nun braucht, weil sie keine Behörde mehr ist, sondern ein eigenständiges marktwirtschaftliches Unternehmen. Dieses eigenständige marktwirtschaftliche Unternehmen hat sich sicherlich gut bewährt. Ich möchte dazu ein Beispiel nennen: Die meisten von Ihnen wissen, daß ich Bürgermeister der Gemeinde Aflenz/Land bin, wo die einzige Erd-Funkstelle der Post österreichweit steht. Wenn man von Kapfenberg in Richtung Mariazell fährt, sind schon von weitem die Antennen mit ihren 32 Metern Durchmesser in unserer schönen Landschaft zu sehen. Sie können mir glauben, daß ich dort sehr viel persönlichen Kontakt auch mit den Bediensteten habe – diese Anlage gibt es seit 1980 –, und das nicht nur, weil die Post der Gemeinde, seit sie privatisiert ist, mehr Einnahmen gebracht hat. Ich sage das, denn wir haben bis zu dem Zeitpunkt, als die Post noch nicht privatisiert war, keine Lohnsummensteuer – wie es damals noch hieß –, neuerdings auch keine Kommunalsteuer und nicht einmal eine Grundsteuer bekommen. Jetzt bekommen wir sie! Das ist sicherlich eine erfreuliche Entwicklung für die Gemeinde. Mich freut jedoch persönlich noch mehr, daß die Dienstnehmer nun anders zu ihrer Einrichtung – zu ihrer Firma Post-Neu, wenn ich sie so bezeichnen darf – stehen.

Mit dem neuen Postgesetz, das jetzt aufgrund dieses Initiativantrags zustande kommt, ist sozusagen einmal eine Startrampe gelegt, und zwar vor allem für Bundesminister Scholten, der bis Ende März eine Regierungsvorlage für ein neues Postgesetz vorzulegen hat.

Beim Wort "Startrampe" fällt mir noch eine Besonderheit in meiner Gemeinde ein: Über der Erd-Funkstelle befindet sich nämlich wirklich eine Startrampe auf dem Schießling, diesem Berg für Drachenflieger. Liebe Frau Bundesministerin! Richte bitte Kollegen Scholten aus, daß er keine Angst davor haben soll, daß er diese Regierungsvorlage bis Ende März vorlegen muß. Er soll es so machen wie ein Drachenflieger. Ich selbst bin zwar noch nicht geflogen, aber mir wurde gesagt, das schwierigste dabei sei, daß man sich auf die Rampe traut. Wenn man einmal das Gerät hat und in der Luft ist, habe man dann andere Sorgen: Man muß nachdenken, wie man gut auf dem Boden ankommen und glücklich landen kann.

Ich glaube, wenn sich der Herr Minister gedanklich in diese Überlegung versetzen kann, wird es ihm auch gelingen, der Regierung bis März diese dringende Vorlage vorzulegen.

Wir wissen, daß trotz dieser positiven Situation noch viele Probleme mit der Post und der Liberalisierung der Post vor uns stehen, aber trotz dieser Probleme ist sicher eines klar: Es steht letztendlich im Gesetz, daß bis zum 31. 12. 1999 die Börseneinführung zu erfolgen hat. Das heißt, nur der Gesetzgeber kann diesen Termin ändern und niemand sonst, weder ein Vorstand noch ein Aufsichtsrat noch sonst jemand. (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. )


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