Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 28

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die Leute, die als Zeitsoldaten beim Bundesheer tätig waren, damit de facto ein normales Beschäftigungsverhältnis gehabt, verschiedene Versicherungsleistungen jedoch nicht gehabt haben, zum Beispiel keinen 13. und 14. Gehalt, keine Überstunden und verschiedenes andere mehr, sie wurden aus dem Sachaufwand bezahlt und nicht aus dem Personalaufwand.

Das waren die Gründe, die mich dazu veranlaßt haben, da eine Umstellung zu betreiben, und ich kann nur sagen, die ersten Ergebnisse, die vorliegen, sind sehr, sehr erfolgversprechend, nämlich nicht nur im Sinne von mehr Gerechtigkeit, sondern durchaus auch im Sinne einer Verbesserung des internen Betriebsklimas, weil durch die Angleichung des rechtlichen Status natürlich auch eine Aufwertung dieser Zeitsoldaten im internen Bereich vonstatten gegangen ist.

Wir haben im heurigen Jahr – wenn ich noch einige Zahlen dazu nennen darf – zirka 2 400 Zeitsoldaten umgestellt auf Militärpersonen auf Zeit, daher ist mit Ende des Jahres der überwiegende Anteil der zeitverpflichteten Soldaten auch tatsächlich bereits im neuen Rechtsverhältnis.

Präsident Josef Pfeifer: Eine Zusatzfrage, bitte.

Bundesrat Dr. Manfred Mautner Markhof: Die wurde eigentlich schon beantwortet. Danke vielmals.

Präsident Josef Pfeifer: Wir kommen zur Anfrage 12, 674/M. Herr Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark) , ich bitte Sie, die Anfrage zu stellen.

Bundesrat Horst Freiberger: Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

674/M-BR/96

Welchen Stellenwert hatten die zugesagten Kompensationsgeschäfte für die Entscheidung zugunsten des Zielerfassungsradars der Firma Thompson?

Präsident Josef Pfeifer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Die Kompensationsgeschäfte hatten im Falle der Bestellung des Zielerfassungsradars, des Zielzuweisungsradars, des Tieffliegererfassungsradars keine entscheidende Bedeutung. Es war so, daß die Kommission, die eingesetzt war, aufgrund einer gründlichen technischen und kaufmännischen Bewertung davon ausgegangen ist, daß es eine eindeutige Reihung der Produkte gibt, daß allerdings im Vertrag, wie bei allen großen Verträgen auch die Bereitschaft zu Kompensationsleistungen der anbietenden Firmen festgehalten ist, und daß diese Kompensationsleistung auch tatsächlich angeboten worden ist, und zwar in einem Ausmaß, das nicht unerheblich ist: Meines Wissens sind 370 Prozent des Auftragswertes als Kompensationen vorgesehen.

Präsident Josef Pfeifer: Eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Horst Freiberger: Herr Bundesminister! Welche Firmen, aber vor allem welche Technologien kommen für diese Kompensationsgeschäfte in Frage?

Präsident Josef Pfeifer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Es geht insbesondere um den hochtechnologischen Bereich. Wir haben ja darüber ein Gutachten erstellen lassen, das besagt hat, daß gerade in diesem Bereich die höchsten Zukunftschancen für die österreichische Wirtschaft bestehen. Das heißt, der gesamte elektronische Bereich, der High-Techbereich ist da gefordert, wobei sich insbesondere auch durch den Aufholprozeß, den die österreichische Wirtschaft in den Handelsbeziehungen mit Frankreich hat – einerseits gibt es aufgrund der geographischen Nähe ein ungeheures Potential, andererseits ist aufgrund der bisherigen Geschäftsbeziehungen ein absolut unterproportionaler Wert vorhanden –, die Möglichkeit ergibt, eine tatsächliche Verbesserung der österreichischen Wirtschaftsstruktur durchzuführen.


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