Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 93

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Josef Pfeifer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 1991 geändert wird (375 und 533/NR sowie 5362/BR der Beilagen)

Präsident Josef Pfeifer: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 1991 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Horst Freiberger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Präsident hat den Gegenstand des Gesetzes verlesen. Ich erspare mir daher, den Bericht vorzulesen.

Der Wirtschaftsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Helmut Prasch. – Bitte.

15.07

Bundesrat Dr. Helmut Prasch (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Diskussion sowohl über das Arbeitsruhegesetz als auch über die vorliegende Novellierung des Öffnungszeitengesetzes gibt uns die Möglichkeit, über zwei gleichermaßen bedeutende Themenkomplexe zu sprechen: zunächst über die Situation des österreichischen Handels, insbesondere des klein- und mittelständischen Gewerbes, dann aber auch über die Situation der Mitarbeiter, der Handelsangestellten, die eine durchaus differenzierte Meinung zu dem vorliegenden Gesetzesbeschluß des Nationalrates haben.

Erlauben Sie mir vorweg aber die Feststellung, daß dieser Gesetzesbeschluß keineswegs der auch gerade in diesem Hohen Haus immer wieder erhobenen Forderung nach einer Entbürokratisierung entspricht. Nehmen Sie nur die heute zur Diskussion stehende Möglichkeit der Sonntagsöffnung von Geschäften her. Da muß erst eine Familienbetriebsverordnung erlassen werden, die der Landeshauptmann auf Basis dieses Öffnungszeitengesetzes erlassen muß, dann bedarf es einer weiteren Verordnung zum Betriebszeitengesetz, und so weiter und so fort. – Das ist sicherlich nicht der Weg, den sich der Handel in Österreich wünscht.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite