Sehr geehrte Frau Bundesrätin Riess! Sie haben auf den Artikel "How not to privatize a bank" Bezug genommen. Dieser Artikel ist, wie Sie wissen, im übrigen im "Editorial" des "Wall Street Journals" erschienen, das ist also jener Bereich, in dem nicht Journalisten, sondern freie Außenstehende ihre eigene Meinung wiedergeben. Wie Sie wissen, ist die Autorin des Artikels damals intern – also eine Praktikantin – gewesen. Aber das steht gar nicht zur Diskussion.
Ich glaube, daß es wirklich nicht der Reputation des Finanzplatzes Österreich gedient hat, daß unser Bemühen, daß sich die Republik Österreich von den 70 Prozent Stimmrechtsanteilen der Creditanstalt trennt, so lange Zeit gebraucht hat. Wir haben uns daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, anläßlich der Bildung dieser Bundesregierung vorgenommen, das rasch, zügig und professionell abzuwickeln.
Wie Sie wissen, habe ich aufgrund eines laufenden Verfahrens, das von meinem Amtsvorgänger Kollegen Staribacher im Oktober des vergangenen Jahres noch im Laufen war, das ausschließlich auf die Gesamtabgabe aller 19,9 Millionen Stück Anteile auf einmal ausgerichtet war, im März dieses Jahres erklärt: Ich habe die Absicht, die Verhandlungen mit dem einzigen bestehenden Bieter dieses Konsortiums weiterzuführen.
Es war dann bedauerlicherweise so, daß dieses Verfahren Ende September – durchaus im Einvernehmen mit dem Bieter und uns – beendet wurde, weil kein Angebot, gar keines, auf diese 19,9 Millionen Stück zustande kam.
Ich habe dann – auch durchaus im Einvernehmen mit dem Regierungspartner – vereinbart, daß wir unter der Anleitung, mit Unterstützung, unter der Guidance, durchaus auch unter, wenn Sie so wollen, der formalen Hoheit eines international sehr bekannten, des größten internationalen Investment-Hauses, J. P. Morgan London, diese Transaktion abwickeln.
Wir haben immer klargemacht, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß es sich bei dieser öffentlichen Ausschreibung nicht um ein Geschäft handelt, bei dem ein Privater – eben einem sympathisch oder dem anderen nicht sympathisch – irgendein Geschäft macht, sondern daß dieses Geschäft unter einer Reihe von nationalen und auch internationalen Rechtsvorschriften sehr sorgfältig und sehr penibel zum Schutz der Interessen der Republik Österreich, zum Schutz der Interessen der Steuerzahler, aber auch – ich sage das auch ganz offen – zum Schutz des dafür zuständigen Bundesministers für Finanzen, der nicht gerne einen strafrechtlichen Tatbestand setzen würde oder sich einer Amtshaftungsklage aussetzen würde oder ähnliches mehr, abzuwickeln sein wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben daher im Herbst dieses Jahres dieses Ausschreibungsverfahren begonnen, weil wir wußten, daß es mehrere Interessenten gibt. Es haben während des Prozesses, als wir noch exklusiv aufgrund des alten Verfahrens verhandelt haben, mehrere österreichische und ausländische Interessenten angefragt, ob sie mitbieten könnten oder ähnliches mehr. Wir haben das abgelehnt. Wir haben nicht einmal Informationsmaterial aus der Hand gegeben, weil wir das nicht durften, weil das alte Verfahren mit einem einzigen Bieter noch im Laufen war.
Wir haben daher im Zuge dieser Ausschreibung mit einer Reihe von internationalen und österreichischen Interessenten Gespräche geführt, selbstverständlich auch mit Interessenten, die dann nicht angeboten haben.
Meine Damen und Herren! Es sind vereinbarungsgemäß am 16.12. dieses Jahres um 8 Uhr morgens dann schlußendlich drei Angebote bei uns vorgelegen, und diese drei Angebote werden jetzt mit der nötigen Sorgfalt, sowohl was die rechtliche als auch was die ökonomische Seite betrifft, bewertet, um sie für eine Entscheidung vorzubereiten. Ich bin überzeugt davon, daß wir eine Entscheidung im Interesse der Republik Österreich treffen werden. Ich bin nicht Eigentümer der Aktien der Creditanstalt. Ich bin bestenfalls der Stattwalter, der Vertreter der österreichischen Steuerzahler, der Republik Österreich in diesem Falle.
Konkret zur Frage 1: Frau Kollegin Riess! Ich möchte auf die von Ihnen in der Einleitung angeführten Behauptungen nicht näher eingehen. Ich möchte allerdings zu diesem Fragenkomplex
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