Aber wir sind uns, glaube ich, schon einig, daß wir dort, wo es möglich ist, danach trachten sollten, österreichische Entscheidungsstrukturen zu erhalten, weil mit österreichischen Entscheidungsstrukturen auch hochqualifizierte Dienstleistungen in Österreich weiter nachgefragt werden und damit mittel- und langfristig Technologie, Finanzierung, Rechtsgeschäfte, Versicherungsgeschäfte, aber auch Arbeitsplätze in Summe gesichert werden können. Diese Wahrung nationaler Interessen hat selbstverständlich Bedeutung bei der Beurteilung der Angebote und ist ja auch immer von mir so erwähnt worden.
Es gilt auch hier: Es möge keine Neigung oder keine besondere Bevorzugung eines der Angebote aus meinen Worten geschlossen werden.
Ich möchte eines noch ergänzen. Was ist eine Bank? – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Bank lebt von der Qualität ihrer Mitarbeiter und von der Qualität der Kundenbeziehungen zu den Mitarbeitern.
Es ist daher für keinen – ich wage das klipp und klar zu sagen – der drei Anbietenden sinnvoll, wenn er sich – wie kolportiert – von 5 000 oder mehr Mitarbeitern trennen würde. Die Mitarbeiter sind das Asset der Banken. Diese werden ja, wie Sie gesehen haben, bei diesen Angeboten durchaus auch entsprechend teuer bezahlt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier darf ich Ihnen auch internationale Erfahrungswerte zur Kenntnis bringen: Im Regelfall führen Bankkooperationen zu etwa 7 bis 9 Prozent der Gesamtkosten der kooperierenden Banken. Das heißt, daß natürlich eine Kostensenkung in dieser Größenordnung im internationalen Vergleich erreicht werden kann.
Die natürliche Fluktuation bei den Banken in Österreich beträgt im Durchschnitt 6 Prozent jährlich, wobei wir aufgrund der Beobachtungen sehen, daß etwa 50 Prozent dieser natürlichen Fluktuation pro Jahr ersetzt werden, um eine Überalterung zu verhindern.
Also zusammengefaßt: Ich glaube, daß keiner der drei Anbieter auf das Asset, auf das wirkliche Vermögen Mitarbeiter verzichten wird können.
Zum sechsten Punkt. Es ist Tatsache, sehr geehrte Frau Bundesrätin, daß es in Österreich derzeit keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, die eine Abfindung von Minderheitsaktionären bei Unternehmensübernahmen vorsehen. Entsprechende Bestimmungen fehlen auch derzeit auf der Ebene der Europäischen Union. Es kam in Österreich daher bei Unternehmensübernahmen bei einigen Transaktionen auch nicht zu solchen Abfindungen der Minderheitsaktionäre. Ich erinnere nur an zwei Transaktionen: an Koramic Wienerberger, was vor kurzem erst der Fall war, aber auch Radex/Veitscher oder KNP/Leykam oder die Brau AG Gösser-Reininghaus, um nur einige zu nennen.
Ich glaube aber, daß keiner der potentiellen Erwerber – ich sage das wirklich mit entsprechend wirtschaftlichem Ausblick –, der ja daran interessiert sein wird, daß der Wert seiner Aktien steigt, eine Schädigung der Aktien der Minderheitsaktionäre zum Ziel haben wird, sondern das Steigern des Wertes seiner Aktien kommt natürlich auch den Minderheitsaktionären zugute.
Zur siebenten Frage: Verkauf von Beteiligungen. Alle drei Bieter haben angekündigt, daß sie, wo dies sinnvoll ist, auch Beteiligungen verkaufen und Mittel in andere Geschäftszweige investieren werden. Es gilt somit für alle drei Bieter, daß Verkäufe von Beteiligungen nicht zur Finanzierung des Kaufpreises herangezogen werden sollten.
Zur achten Frage: etwaige Haftung der Gemeinde Wien für die Creditanstalt. Die Gemeinde Wien haftet aufgrund der Bestimmungen des § 2 Sparkassengesetzes nur für die Verbindlichkeiten der Anteilsverwaltungssparkasse Zentralsparkasse (AVZ). Die AVZ haftet ebenfalls aufgrund des § 2 Sparkassengesetzes für die Verbindlichkeiten der "Sparkassen-Aktiengesellschaft" Bank Austria AG. Bei diesen Haftungen handelt es sich jeweils um sogenannte Ausfallsbürgschaften gemäß § 1356 ABGB, die – im Gegensatz zu einer herkömmlichen Bürge- und Zahlerhaftung – nur im Insolvenzfall des jeweiligen Unternehmens und nur insoweit zum Tragen kommen, als die Ansprüche der Gläubiger nicht durch die Konkursmasse gedeckt sind.
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