Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 111

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Da es also schon bestanden hat, müßte von der EU eine Aufforderung zur Änderung schon gekommen sein. Dann wäre die Einzeltransaktion ein Problem, aber da dem nicht so ist, ist jede Einzeltransaktion und damit auch diese – man kann nicht nur einen Vorgang, sondern man muß die gesamte Einzeltransaktion sehen – nicht als Beihilfe zu sehen.

Zu der nächsten Frage betreffend die Konsequenzen der EU-Kommission im Falle eines Zuschlages an einen Bieter, der nicht Höchstbieter ist.

Nach Auffassung der EU-Kommission sind Veräußerungen von öffentlichen Unternehmen beziehungsweise Anteilen daran gemäß Artikel 93 EG-Vertrag vorher zu melden, wenn der Verdacht besteht, daß ein Verkauf Elemente öffentlicher Beihilfe enthält.

Die EU-Kommission hat Richtlinien erarbeitet, wann in solchen Fällen der Verdacht verdeckter Beihilfe besteht. Nach den erwähnten Richtlinien steht ein Verkauf an einen anderen Bieter als den Meistbieter von vornherein unter dem Verdacht verdeckter Beihilfe und muß gemäß Artikel 93 EG-Vertrag notifiziert werden. Nach den genannten Richtlinien ist der Verdacht von Beihilfe nämlich nur dann ausgeschlossen, wenn erstens der Verkauf durch ein offenes, bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren gemäß nicht-diskriminierenden und transparenten Modalitäten und Bedingungen erfolgt, zweitens das Unternehmen an den Meistbietenden verkauft wird und drittens die Beteiligten über eine ausreichende Frist verfügen, um ihr Angebot vorbereiten zu können sowie die erforderlichen Informationen erhalten, um eine korrekte Bewertung vornehmen zu können.

Zur Frage 15: Beurteilung der Angebote. Alle drei Bieter haben interessante, strategische Vorstellungen geäußert. Alle würden zu einer Stärkung der Bankenstruktur beitragen, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Allerdings möchte ich nochmals darauf hinweisen, daß ich aus gesetzlichen Gründen dem Bestbieter den Zuschlag zu erteilen habe.

Zur Frage 16: Verwendung des Verkaufserlöses. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß wir in Zeiten, in denen die österreichische Bevölkerung tatsächlich einen einmaligen Kraftakt erbringt, der einmalig ist in der Nachkriegsgeschichte Österreichs, aber auch einmalig in Europa, in denen die Österreicherinnen und Österreicher gemeinsam, ohne daß es zu Streiks auf den Straßen kommt, in nur eineinhalb Jahren 4 Prozentpunkte des Bruttoinlandsproduktes, nahezu 100 Milliarden Schilling an Defizit reduzieren, wofür der österreichischen Bevölkerung ein Lob auszusprechen ist, besonders verpflichtet sind, sparsam mit den öffentlichen Mitteln umzugehen.

Wir werden, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen Teil des Verkaufserlöses, wie es sich die Bundesregierung vorgenommen hat, für Technologieförderung einsetzen. Wir haben uns vorgenommen, aus Privatisierungserlösen im Bereich der Technologiepolitik – eine der Schwächen Österreichs, daß wir in unserer Handelsbilanz relativ wenige Hochtechnologieprodukte exportieren – einige Dinge zu beheben. Wir haben uns vorgenommen, durch eine engagierte Technologiepolitik, auch durch mehr öffentliche Mittel, die zur Verfügung gestellt wurden, einen Beitrag für positive Struktur und Beschäftigungseffekte für Österreich zu erwirtschaften, und ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß die Ausgaben für Beschäftigungspolitik von Ihnen allen getragen werden.

Ich darf Sie abschließend nochmals um Verständnis bitten, daß ich aufgrund der Vertraulichkeitserwartungen der drei Bieter nicht in die einzelnen Details der Angebote eingehen kann, darf Ihnen aber zusichern, daß wir unter Einbeziehung der nötigen nationalen und internationalen Rechtsexperten die Entscheidung sehr sorgfältig vorbereiten, daß wir Wirtschaftstreuhänder auch in die Bewertung miteinbeziehen und daß wir uns vorgenommen haben, möglichst rasch eine Entscheidung zu treffen, weil eine Verzögerung weder dem österreichischen Finanzmarkt noch der österreichischen Bevölkerung und schon gar nicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betroffenen Institute, aber auch nicht den drei Anbietern zuzumuten ist, da dieser wirtschaftlichen Entscheidung doch enorme politische Bedeutung zukommt. Wir wollen diesen Vorgang im Sinne der Republik Österreich sehr rasch abschließen, dafür sind wir verantwortlich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.48


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite