Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 114

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die Kunden – wir bedauern das selbstverständlich – zum Teil davonlaufen. Sicher, die Marktanteile sinken, das ist ja keine Frage, Sie brauchen sich nur die entsprechenden Zahlen anzuschauen. Wahrscheinlich ist das deshalb so, weil die CA ständig im Gespräch ist – immerhin seit 1991.

Im Augenblick – das hat zumindest der Herr Betriebsratsobmann in der Öffentlichkeit vor laufender Fernsehkamera gesagt – laufen die Kunden deshalb davon, weil Angst herrscht, daß die Bank in Zukunft fremdgesteuert ist. Der ehemalige Direktor hat dazu sogar gesagt, die Kunden wollen nicht, daß die Entscheidungen nicht mehr in der Bankdirektion, in der Direktionsetage, sondern in der Löwelstraße fallen. Ich nehme schon an, daß alle hier wissen, was er damit gemeint hat.

Wir hoffen auch, daß die Unternehmenskultur, die für jede Fusion und jede Zusammenarbeit wichtig ist, in beiden Banken doch etwas zusammengeführt wird. Es dauert nämlich erfahrungsgemäß – das wissen Sie ganz genau – viele Jahre, bis verschiedene Strukturen ernsthaft zusammenwachsen. Wir machen uns einige Sorgen um die Beteiligungen, weil da doch Monopole entstehen könnten – zumindest bei der Lösung der Bank Austria –, wir machen uns Sorgen, daß bei verschiedenen Marktsegmenten, zum Beispiel Kapitalmarkttransaktionen, Börsengeschäft und so weiter, Marktanteile entstehen würden, die jenseits der 80-Prozent-Grenze liegen.

Für Demokraten ist es halt nicht besonders positiv oder schwierig zur Kenntnis zu nehmen, daß es da zu einer Marktbeherrschung kommt auf Jahre und Jahrzehnte. Ich sage, das ist nicht positiv für Kunden, wie es der Herr Bundesminister gesagt hat, weil ich glaube, daß dadurch, was die Konditionen betrifft, die Kunden gehörig unter Druck kommen. Ich denke nur an die Zusammenführung verschiedener Kreditobligi im Industriebereich. Ich kann mir nicht vorstellen, daß, wenn solche Obligi zusammengeführt werden, es für die Kunden dann letztlich zu günstigeren Konditionen kommt. Ich glaube auch nicht, daß es gut ist für Mitbewerber – das ist keine Frage. Ich glaube auch nicht, daß es für die Österreicherinnen und Österreicher gut ist, wenn es marktbeherrschende Anbieter auf dem Bankensektor gibt.

Meine Damen und Herren! Das alles ist ein besonderes Problem vor dem Hintergrund der Struktur der Gemeinde Wien. Diesbezüglich muß ich auf einige Ausführungen des Herrn Bundesministers eingehen, und zwar im Zusammenhang mit Sparkassengesetz und im Zusammenhang mit Eigentümerlosigkeit.

Es ist nämlich schon ein Unterschied zu anderen Banken. Sie haben gemeint, man müßte das weiter sehen, und wenn man schon Strukturen bereinigt oder Änderungen trifft, müßte das auch in anderen Bereichen geschehen und nicht ausschließlich bei den Sparkassen. Es haben die Aktienbanken Eigentümer, es haben die Genossenschaftsbanken über ihre Mitglieder Eigentümer, es haben eben nur die Sparkassen – und zwar sowohl die Vereinssparkassen als auch die Gemeindesparkassen – keinen eigentlichen Eigentümer, weil der Sparkassenverein ja auch nur der Rechtsträger ist, aber vermögensrechtlich eben nicht der Eigentümer ist. Auch die Gemeinde ist nur der Rechtsträger, ist jedoch aus vermögensrechtlicher Sicht kein Eigentümer.

Es war interessant, daß beim Verkauf der Villacher Sparkasse in Kärnten vor einiger Zeit der Erlös, den die Stadt Villach aus diesem Verkauf gezogen hat, nicht deshalb zustande kam, weil die Stadt Villach Eigentumsrechte oder Anteile verkauft hat, sondern ausschließlich deshalb, Herr Bundesminister, weil es Zustimmungsrechte gegeben hat, weil man sich diese Zustimmungsrechte quasi abkaufen ließ. Ob das eine Schenkung oder eine Bezahlung, eine Bewertung war, das ist rechtlich nach wie vor ungeklärt.

Ist diese Gegenleistung überhaupt gerecht gewesen? – Aber in der Liquidation, da haben Sie völlig recht, ist eine vermögensrechtliche Regelung erfolgt. Der Erlös geht immer an die Gemeinde, sowohl bei den Gemeindesparkassen als auch bei den Vereinssparkassen, wo im Falle einer Liquidation das Vermögen ja an die Sitzgemeinde fallen würde.

Ein Ausweg mit dem Ziel, zu einer echten Privatisierung zu kommen, ist die Vorgangsweise, die durch Verkauf an die Bank Austria möglicherweise erfolgen würde, sicher nicht, denn die Anteile der Z gehen an die AVZ, an die Anteilsverwaltung. Das ist eine Einbringung nach § 92 Bankwesengesetz. Aber auch diese AVZ gehört eigentlich niemandem, außer man berücksichtigt die


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