Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 115

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Tatsache, daß die Dividenden an die Gemeinde Wien abgeführt werden. Das ist ein gewisser Hinweis darauf, wer dort das Sagen hat.

Aber eine Privatisierung – das ist der entscheidende Punkt – der Anteile dieser AVZ ist derzeit rechtlich nicht möglich. Der Herr Bundesminister hat das selbst eingeräumt. Er hat gesagt, im Wege von Kapitalaufstockungen würde eine Quasi-Privatisierung erfolgen. Das heißt, jedesmal, wenn es zu einer Kapitalaufstockung kommt, wird der Anteil der Gemeinde Wien an der AVZ geringer, und so kommt es letztlich dann doch zu einer sehr langfristigen, wahrscheinlich Jahrzehnte dauernden Privatisierung. (Bundesrat Prähauser: Eine bewährte Methode!) – Ja, Herr Kollege! Man hätte das ja ohne weiteres bei der Behandlung des Bankwesengesetzes lösen können. Man hätte den § 92 entsprechend ändern können, wenn man etwas Voraussicht gehabt und überlegt hätte, was die Zukunft bringen wird.

Aus heutiger Sicht gelingt es eben nicht, die Anteile ins Publikum zu bringen. Der Herr Bundesminister wird wahrscheinlich vergeblich auf einen Zuruf vom Sparkassenverband warten.

Im Sparkassenverband ist man nämlich sicherlich auch zu der Meinung gekommen, daß es nur zwei Möglichkeiten gibt: entweder die Einbringung in eine Stiftung, wo man dann einen eigenen Rechtsträger hätte, ein Quasi-Eigentümer, eine Vermögensmasse neuer Art, oder, was auch eine theoretische Möglichkeit wäre, die Haftungsträger, die es bei den Gemeinden gibt, de facto, nicht nur quasi, zu Eigentümern zu machen. Da müßte es eine Gegenleistung geben, die über die bloße Haftung hinausgeht.

Nun noch kurz zum Thema Chancengleichheit. Wir Freiheitlichen sind mit unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung seit vielen Jahren immer wieder für die Chancengleichheit im Wettbewerb eingetreten. Eigentlich würde es die CA-Privatisierung ermöglichen, auch zu einer Neuordnung des Wettbewerbsrechtes zu kommen und diesbezüglich auch Europareife zu erlangen. Diese Chancengleichheit ist gefährdet, wenn es politische Einflußnahmen gibt, wenn es Einflußnahmen auf strategische Entscheidungen gibt, wenn es Einflußnahmen auf Personalentscheidungen gibt und, was besonders bedenklich ist, wenn auch politische Aspekte bei der Bonitätsprüfung eine Rolle spielten. Das soll ja schon vorgekommen sein.

Bei der AVZ hat die Gemeinde Wien eben einfach eine beherrschende Stellung, und zwar nicht nur deshalb, weil der Herr Bürgermeister der Vorsitzende des Sparkassenrates ist.

Nun zur Frage der Haftung. Der Herr Bundesminister hat im wesentlichen recht, wenn er sagt, daß nach § 2 des Sparkassengesetzes diese Haftung keine Bürge- und Zahle-Haftung ist. Das wissen wir. Es ist wirklich eine Ausfallshaftung, das heißt, es müßte eine Liquidation vorliegen, um sie heranziehen zu können. Gestatten Sie aber, Herr Bundesminister: Es ist eben schon ein Unterschied, wenn man auf die Haftung der Gemeinde Wien hinweisen kann, sowohl im Inland als auch im Ausland. Wenn Sie Lust haben und sich die Zeit dafür nehmen, schicken wir Ihnen gerne einen ganz Satz von Prospekten zu, in denen die Bank Austria in der Bewerbung von Sparern und Anteilszeichnern sehr massiv darauf hinweist, daß diese Haftung der Gemeinde Wien vorliegt. Wenn das kein Wettbewerbsvorteil ist, dann weiß ich nicht!

Es ist auch bei allen Landeshypothekenbanken üblich, daß auf dem Prospekt steht: "Landeshaftung". Ob das in Ordnung ist, weiß ich nicht. Aber wenn es schon so ist, daß man damit wirbt, dann könnte man als Finanzminister doch einmal auf die Idee kommen, eine Haftungsprovision zu verlangen. Eine solche wurde bisher zwar nie verlangt, wäre aber vielleicht eine zusätzliche Einnahmequelle, und zwar nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder. Es wird derzeit keine Haftungsprovision gezahlt. (Bundesminister Mag. Klima: Sie wissen, das ist auch in Deutschland ein Problem! Es ist ein latentes Problem, das ist uns bewußt! Es gibt bisher aber keine rechtliche Entscheidung!) – Herr Bundesminister! Sie sind bestimmt mit mir einer Meinung, daß die Bonität der Bank Austria, das Triple-A-Rating, auch damit zusammenhängt, daß es eine Haftung der Gemeinde Wien gibt. Daher ist eben eine Novellierung des Sparkassengesetzes wichtig, damit diese Haftung in Zukunft gänzlich ausgeschlossen wird. In dieser Richtung haben sich auch der ehemalige Vizebürgermeister Mayr und der jetzige Vizebürgermeister Dr. Görg geäußert, und auch Sie haben gesagt, es sei eine Denkmöglichkeit, Sie hätten das bereits angedacht.


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