Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 160

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Präsident Josef Pfeifer: Meine Damen und Herren! Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 und das Wehrdienstgesetz 1990 geändert werden sowie die Zivildienstgesetz-Novelle 1994 aufgehoben wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Ferdinand Gstöttner : Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Der gegenständliche Gesetzesbeschluß trägt dem Umstand Rechnung, daß wesentliche, insbesondere den Zugang zum Zivildienst regelnde Vorschriften des Zivildienstgesetzes außer Kraft treten und daher die "Gewissensprüfung" durch die Zivildienstkommission wieder für das Entstehen der Zivildienstpflicht maßgeblich sein werden würde.

Da der Text vorliegt, kann ich von einer Verlesung Abstand nehmen und darf zu den Anträgen kommen.

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Juli 1995 mit Stimmenmehrheit den Antrag ,

1. den im Bericht angeführten Artikeln sowie im Artikel II des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und

2. gegen den gegenständlichen Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke dem Berichterstatter für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Reinhard Eugen Bösch. – Bitte.

20.11

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Mit dem heute zur Zustimmung vorliegenden Zivildienstgesetz ist die Palette von faulen Kompromissen dieser Bundesregierung leider um eine Facette bereichert worden.

Obwohl Sie mit der Abschaffung der Zivildienstkommission und der Verlängerung des Zivildienstes auf zwölf Monate einigen freiheitlichen Forderungen nachgekommen sind, konnten Sie sich insgesamt aber wiederum nicht zu einer grundsätzlichen Reform durchringen. Ihre seichte Betrachtungsweise wird dadurch deutlich, daß Sie immer noch von einer "allgemeinen Wehrpflicht" sprechen. Durch dieses Gesetz wird die "allgemeine Wehrpflicht" jedoch endgültig abgeschafft und durch eine "allgemeine männliche Dienstpflicht" ersetzt.

Der Zivildienst ist kein Wehrersatzdienst, sondern ein Alternativdienst. Der junge, zum Wehrdienst taugliche Staatsbürger kann sich ab der Stellung bis zwei Tage vor der Einberufung entscheiden, ob er Wehr- oder Zivildienst leisten möchte. Meine Damen und Herren! Das wird dazu führen, daß eine militärische Personalplanung nicht mehr möglich sein wird. Die Regelung des Zivildienstes aber muß die Erhaltung der Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres zum Ziele haben.

Die Koalitionsregierung beschloß eine Heeresgliederung Neu und tut nunmehr nichts dafür, daß diese personell auch umgesetzt werden kann. Die Zahl von notwendigen 34 000 Grundwehrdienern pro Jahr wird nicht erreicht. Der Verteidigungsminister mußte seine Ansprüche schon auf 32 000 senken. Und ob diese Zahl mit diesen Maßnahmen, die Sie heute hier beschließen werden, zu erreichen sein wird, ist mehr als zu bezweifeln. Bei einem Stand von zirka 38 000 Tauglichen pro Jahr ergibt sich, daß nicht mehr als 6 000 Zivildienstleistende der Landesver


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