Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 188

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Schritt in die richtige Richtung ist, denn familienpolitische Entscheidungen der Zukunft müssen mehr denn je soziale Treffsicherheit aufweisen. – In diesem Sinne stimmen wir dieser Novelle zum Familienlastenausgleichgesetz zu. (Allgemeiner Beifall.)

22.13

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner.

22.13

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zur Änderung des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 kann in aller Kürze bemerkt werden, daß nun der Mutter-Kind-Paß-Bonus als Ersatz für die Geburtenbeihilfe geschaffen wurde. Mit dieser Regelung kann der Befürchtung, daß die Untersuchungsdisziplin zurückgehen würde, entgegengewirkt werden.

Wie wichtig diese Untersuchungen im Interesse der Neugeborenen und der Kinder sind, zeigen Vergleiche mit anderen Ländern. Nachdem man diese Novelle eigentlich nur positiv sehen kann, werden die sozialdemokratischen Bundesräte keinen Einspruch erheben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.14

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. Ich bitte ihn, zu sprechen.

22.14

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich kurz fassen und nur anmerken, daß es mir ein sehr wichtiges Anliegen war, aus einer schwierigen Situation heraus dieses Anreizsystem in Form eines Mutter-Kind-Paß-Bonus zu schaffen.

Im Rahmen des Sparpaketes war natürlich nur eine aufkommensneutrale Lösung möglich. Aber es ist uns gelungen, auf der einen Seite durch eine Umschichtung, Stichtag und Altersstaffelung der Familienbeihilfe, zirka 115 Millionen Schilling pro Jahr zu lukrieren. Auf der anderen Seite konnten wir Österreichs Ärzte, vor allem Österreichs Kinderärzte, dazu motivieren, auf jegliche Honorarerhöhungen aus dem Titel Sonderleistungshonorare praktisch bis zum Ende des Jahrzehntes zu verzichten. Das freut mich sehr.

Ich meine zwar, daß man darüber diskutieren kann, ob ein Anreizsystem für eine Gratisuntersuchung, noch dazu des eigenen Kindes, überhaupt notwendig sein sollte. – Es sollte natürlich nicht notwendig sein, aber, wie schon gesagt wurde, zeigen die praktischen Erfahrungen anderswo, daß die Untersuchungsdisziplin ohne ein solches Anreizsystem sinkt. Und da muß man wirklich pragmatisch vorgehen, die Vor- und Nachteile abwägen und dafür sorgen, daß man ein derartiges Bonussystem auf die Beine stellen kann.

Es werden jetzt 2 000 S am Ende des ersten Lebensjahres eines Kindes an Mütter ausbezahlt werden, die die entsprechenden Untersuchungen durchführen ließen. Damit haben wir in Österreich das bei weitem bestausgebaute und wichtigste vorsorgemedizinische Instrument, nämlich den Mutter-Kind-Paß, in seiner Qualität und in seiner Wirkung betreffend die Untersuchungsdisziplin erhalten, und das ist erfreulich.

Was noch zu beobachten sein wird, ist die Praxis, die wir mit der Einkommensobergrenze erleben werden. Es ist sicherlich in Frage zu stellen, ob denn der Aufwand, der getrieben werden muß – auch wenn es ein minimaler sein mag, wie uns das Finanzressort immer wieder versichert hat –, in Hinblick auf die Ersparnisse von 6 bis 8 Millionen Schilling pro Jahr zu rechtfertigen ist. Es war der Wunsch der sozialdemokratischen Seite, diese Einkommensobergrenze in der Höhe von zirka 45 000 S pro Monat einzuführen. Und dieser Forderung war im Sinne eines partnerschaftlichen Herangehens an diese Frage Folge zu leisten.


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