Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 19

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Wir haben sehr klare Eckpunkte eines derartigen Projektes "Intelligenter Wandel" abgesteckt, damit wir, ohne die österreichische Bevölkerung mit zusätzlichen Steuererhöhungen, Abgabenerhöhungen und ähnlichem mehr zu belasten, aber mit zumutbaren Strukturveränderungen im öffentlichen Dienst bei Erhalt des hohen Sozialniveaus die Budgetprogramme 1998 und 1999 zielgemäß erfüllen können.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer: Ich danke für diese Ausführungen, möchte aber trotzdem noch eine Zusatzfrage stellen: Welche Neubewertungen oder Auslagerungen von Budgetverbindlichkeiten sind im Zusammenhang mit Budgetkonsolidierung, -sanierung in nächster Zukunft geplant?

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Ich habe das akustisch nicht ganz verstanden.

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer: Welche Neubewertungen oder Auslagerungen von Budgetverbindlichkeiten sind für die Zukunft im Zusammenhang mit der Budgetsanierung geplant?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Wir müssen da unterscheiden. Meinen Sie mit Budgetverbindlichkeiten die Finanzschuld des Bundes? (Bundesrat DDr. Königshofer nickt zustimmend.) Das hat allerdings nichts mit der Defizitwirksamkeit zu tun, sondern mit dem wichtigen Kriterium des Schuldenstandes.

Diesbezüglich ist – weil Österreich ja auch diese Stabilitätskriterien erfüllen muß – sehr konkret geplant, daß wir von unserer Gesamtschuld von etwa 69, 70 Prozent des BIP in Richtung 60 Prozent kommen müssen.

Es sind drei Maßnahmenbündel vorgesehen. Das erste Maßnahmenbündel sind Veräußerungserlöse, zum Beispiel CA , PSK, die Anteile an der Bank Austria, ATW, Salinen und so weiter.

Das zweite Bündel sind Änderungen bei der Kreditgewährung. Kollege Bartenstein hat sehr erfolgreich einen Teil der Forderungen des Umwelt-Wasserwirtschaftsfonds gegenüber privaten Betrieben derzeit im Sinne eines Forderungsverkaufes, wie das viele Unternehmen machen, verkauft. Der Verkauf eines großen Teils der Forderungen des Wasserwirtschaftsfonds gegenüber den Gemeinden ist – ohne daß sich dadurch für die Gemeinden etwas verschlechtern würde – dabei noch in Vorbereitung.

Der dritte Bereich ist der Bereich der sogenannten Maastricht-konformen Schuld. Das heißt, wir haben mit dem Städte- und Gemeindebund in den letzten Monaten eine neue Art der Rechnungslegungsvorschriften für die Städte und Gemeinden ausgearbeitet, haben das bereits gedruckt und diese Broschüre an alle Gemeinden verschickt.

Wir machen jetzt auch mit der Österreichischen Kommunalkredit bei 30 Pilotgemeinden einen Pilotversuch. Dieser ist als Hilfe für die anderen Gemeinden gedacht, um zu zeigen, wie man bestimmte Gebührenhaushalte, die sich zu mehr als 50 Prozent aus Privateinnahmen finanzieren, auch innerhalb der Gemeindebudgets organisatorisch so abgrenzen kann, daß man die Schuld nicht in die Maastricht-Definition aufnehmen muß.

Das ist jetzt kein Verschönern, das ist nur eine faire, gleiche Darstellung wie die von anderen europäischen Ländern auch. Wenn es alle anderen nicht machten, würden wir es auch nicht machen, aber wenn es alle anderen machen, wären wir, glaube ich, nicht sehr gut beraten, wenn wir es nicht machten.

Das heißt, wir kommen zu fairen, vergleichbaren Datenstrukturen. Und das betrifft das Pensionistenheim genauso wie den Abwasserverband und all diese Dinge, aber auch zum Beispiel den


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