Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 27

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Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Ich bin ein Mathematiker und Finanzer, der versucht, nicht zu spekulieren. Ich muß mich darauf vorbereiten, daß auf gewisse Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes, ob es die Mindest-KöSt oder die Familienbesteuerung betrifft, der Gesetzgeber in einem vom VfGH festgelegten Zeitraum natürlich entsprechend legistisch reagieren muß.

Ich möchte Ihnen daher keine Plausibilitäten oder Einschätzungen geben, weil ich den VfGH als Bundesminister in keiner Weise präjudizieren oder beeinflussen möchte. Wir haben als zuständiges Bundesministerium für Finanzen nach Informationen des Koalitionspartners unseren Standpunkt hinsichtlich der heute in Österreich stattfindenden Familienförderung durch dieses System Kinderbeihilfe, Familienbeihilfe auf der einen Seite, Kinderabsetzbetrag auf der anderen Seite dargelegt, und ich warte mit Geduld die Entscheidung des VfGH ab.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Franz Richau: Herr Bundesminister! Wie würde sich eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegen die Mindest-KöSt auswirken?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Meinen Sie jetzt bei der Familienbesteuerung? – Bei der KöSt könnte ich es Ihnen sagen: Je nachdem etwa 700 Millionen bis 1 Milliarde oder ein bißchen mehr. Aber bei der Familienbesteuerung habe ich keinerlei Ahnung, in welche Richtung die Entscheidung des VfGH ausfällt.

Ich meine, es gibt grundsätzlich drei unterschiedliche Entscheidungsmöglichkeiten. Die erste wäre: Er sagt, alles ist in Ordnung, so wie es ist. Die zweite wäre, daß er feststellt, daß das System in Ordnung ist, nur aus seiner Sicht die Beträge nicht. Die dritte wäre, daß der VfGH das System als verfassungswidrig erkennt und sagt, wir müssen das über Steuerfreibeträge regeln, was, wie ich jetzt höre, beide Koalitionsparteien nicht wollen. Auch die Österreichische Volkspartei hat festgestellt, daß sie am System der Absetzbeträge an sich festhalten will. Aber wenn der Verfassungsgerichtshof das System ändert, dann müssen wir uns grundsätzlich und überhaupt neu damit auseinandersetzen. Ich kann Ihnen da halbwegs seriös – und das versuche ich immer zu sein – keine Antwort darauf geben.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Die Fragestunde ist beendet.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Ich gebe bekannt, daß mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage 1242/J-BR/97 der Bundesräte Dr. Riess-Passer, Moser, Mühlwerth und Kollegen betreffend die Effizienz eines Frauenministeriums angesichts ständig steigender Belastungen für die österreichischen Frauen und einer anwachsenden Frauenarmut sowie der Akzeptanz der Frauenministerin innerhalb der Regierung an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten vorliegt.

Hoher Bundesrat! Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Antrittsansprache des Präsidenten

14.33

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Die Erstreihung meiner Person als Bundesrat für das im halbjährigen Wechsel zur


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