Vorsitzführung für die nächsten sechs Monate im Bundesrat berufene Bundesland Niederösterreich hat es mir gestattet, die Präsidentschaft in unserer Länderkammer zu übernehmen. Ich tue dies mit respektvollem Dank für diesen erneuten Vertrauensbeweis meines Bundeslandes Niederösterreich und auch mit besonderem Dank an all jene Damen und Herren, die mir schon seit vielen Jahren ihr Vertrauen im öffentlichen Leben in diesem Haus durch mehr als zwei Jahrzehnte durch meine ständige Wahl in das Bundesratspräsidium auch über Fraktionsgrenzen hinweg gewährt haben.
Der Föderalismus, dem wir im Bundesrat auf allen drei Ebenen, nämlich auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, zu entsprechen suchen, erlaubt es mir, in diesem Augenblick und Zusammenhang auch dankbar jener Stadtgemeinde zu gedenken, aus der ich stamme und in der ich viel lernen konnte, nämlich meiner Heimatgemeinde Baden bei Wien, wo bekanntlich Wolfgang Amadeus Mozart sein "Ave verum" und Ludwig van Beethoven seine IX. Symphonie komponierte, dessen Hymne "An die Freude" zur Europahymne wurde. Ich freue mich, das in Anwesenheit des Bürgermeisters meiner Heimatstadt Baden, des Herrn Landtagsabgeordneten Professor August Breininger, sagen zu können.
Die Verbundenheit zur Heimat hat auch mein hochgeschätzter Vorgänger als Bundesratspräsident verantwortungsvoll zum Tragen gebracht, nämlich Josef Pfeifer aus Kärnten. Ich möchte ihm für diesen seinen Einsatz im vergangenen Halbjahr und für die ausgezeichnete Zusammenarbeit aufrichtig Dank sagen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Der halbjährige Wechsel in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer in deren Repräsentation im Bundesrat, wie er sich aufgrund des Bundes-Verfassungsgesetzes 1920 in der Vorsitzführung unserer Länderkammer zeigt, ist zum einen ein Ausdruck der Gesamtverantwortung unserer Bundesländer für die Republik Österreich und zum anderen auch ein Zeichen der Dynamik, die in unserem Föderalismus liegen kann.
Der Bundesrat drückt ja in seiner Zusammensetzung geradezu seismographisch das jeweilige Stimmverhalten nach den einzelnen Landtagswahlen in den einzelnen Bundesländern aus. Auf diese Weise kann während einer Legislaturperiode des Nationalrates und damit auch einer Funktionsperiode der österreichischen Bundesregierung im Nationalrat und im Bundesrat ein jeweils verschiedenes Kräftefeld zum Tragen kommen. Und Sie, meine Damen und Herren, sind auch der personifizierte Ausdruck hiefür.
Neben vor allem der Kompetenzverteilung und dem Finanzausgleich erweist sich der Bundesrat als ein Kennzeichen des Föderalismus in der österreichischen Staatsrechtsordnung. Er ist eine Form der Gewaltenteilung.
Wenngleich die Bundesräte von den Landtagen, also den gesetzgebenden Organen der Bundesländer, nominiert werden, sei aber nicht übersehen, daß der Bundesrat als solcher neben dem Nationalrat ein Organ der Bundesgesetzgebung ist, nämlich ein solches, welches der Vertretung der Länderinteressen bei der Bundesgesetzgebung zu dienen hat.
Es wäre daher von Wichtigkeit, wenn Bundesräte schon in den jeweiligen Nationalratsausschüssen an der Behandlung der einzelnen Gesetzesvorschläge mitwirken könnten. In gleicher Weise wäre es erstrebenswert, daß der zuständige Ausschuß des Bundesrates im Interesse der Länder zu einem Gesetzesvorschlag bereits während dessen Vorberatung im Nationalrat, nämlich bis zum Abschluß der Verhandlungen im Nationalratsausschuß, eine Stellungnahme abgeben kann.
Gerade bei dem Umfang, der Zahl und der Zunahme an Sachbereichen der Gesetzgebung, die die Bevölkerung auch von uns erwartet, kann es nur wertvoll sein, wenn möglichst viele rechtzeitig und beratend mitarbeiten.
Aus diesem Grund wäre es begrüßenswert, wenn der Bundesrat im Rahmen eines verantwortungsvollen Mitdenkens auch das Recht erhielte, auf Fehler in Nationalratsausschüssen aufmerksam zu machen, die nämlich das Wollen des Erstgesetzgebers Nationalrat nicht richtig
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