Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 31

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hinführt, wenn sich das Parlament in beiden Kammern immer mehr zu einem Ratifikationsorgan des außerparlamentarisch Erlaubten und Vereinbarten entwickelt. (Allgemeiner Beifall.)

Hohes Haus! Ich werde mit Ihnen als Politiker und als österreichischer Staatsrechtslehrer, der seit 30 Jahren ein Ordinariat für öffentliches Recht innehat, zu dieser Entwicklung nicht schweigen. Wir werden uns damit mit einem Mindestmaß an Selbstachtung auseinanderzusetzen haben, und ich bin sehr froh, daß über den Kreis unseres Hauses hinaus sich auch Repräsentanten dieses Hauses im Nationalrat schon damit auseinandergesetzt haben.

Bezüglich des Konsultationsmechanismus – lassen Sie mich konkret werden! –, mit dem wir uns auch in der nächsten Zeit eingehend auseinanderzusetzen haben, und zwar über alle Fraktionsgrenzen hinweg, möchte ich schon jetzt betonen, daß er ein Koordinierungsinstrument der zur Vertretung der jeweiligen Gebietskörperschaften nach außen berufenen Organe, der Exekutive, der Bundesregierung, der Landesregierungen, des Städte- und Gemeindebundes, aber kein Vermittlungsgremium gesetzgebender Körperschaften ist, welche nach dem Bundes-Verfassungsgesetz aber zur Gesetzgebung berufen sind. Wir sind verpflichtet, das zu tun, meine Damen und Herren, weil wir den Eid auf diese Verfassung und auf keine andere Realverfassung der Republik Österreich abgelegt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ und der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Unabhängig davon sollte mehr als bisher eine Zusammenarbeit zwischen den im Bundes-Verfassungsgesetz vorgesehenen Repräsentanten der Bundesländer, nämlich den Landtagen und den Landesregierungen und vor allem den Landeshauptleuten und Landtagspräsidenten, und mit uns im Bundesrat Platz greifen. Ich bedanke mich bei meinem Amtsvorgänger, Herrn Bundesrat Pfeifer, daß schon der Kontakt mit den Landtagen begonnen wurde, und darf Ihnen mitteilen, daß ich Ende dieses Monats mit dem Bundesratspräsidium dem Präsidium des Oberösterreichischen Landtages einen Besuch abstatten und ein Arbeitsgespräch führen werde. Und ich weiß, daß dem noch viele folgen werden.

Hohes Haus! Nicht in einem Nebeneinander, sondern in einem Miteinander sollten wir alle gemeinsam unseren Bundesländern dienen. Sie verpflichten uns alle, ob im Bundesrat, in den Landtagen oder in den Landesregierungen, denn es gibt ja nicht für die Landtage, für die Landesregierungen, für den Bundesrat und für den Nationalrat verschiedene Bundesländer, sondern es gibt neun Bundesländer, die uns alle gemeinsam verpflichten! Darum sollte auch die Zusammenarbeit all derjenigen, die für die Länder tätig sind, noch mehr als bisher koordiniert werden.

Es wäre begrüßenswert – lassen Sie mich das betonen! –, wenn die Herren und Dame Landeshauptleute von ihrem Rederecht im Bundesrat nicht bloß zu Anlässen, mögen sie noch so bemerkenswert für sie und für uns sein, wie etwa anläßlich der Angelobung, von Verabschiedungen oder zu außerordentlichen Anlässen, wie etwa vor dem EU-Begleitgesetz, in diesem Fall mehr oder weniger im Zustand begnadeter Angst, Gebrauch machen und den Weg zu uns finden würden. Umgekehrt wäre es begrüßenswert, wie bereits öfters angeregt, wenn die Präsidenten des Bundesrates an der Landeshauptleute- und Landtagspräsidentenkonferenz, natürlich ohne Stimmrecht, teilnehmen könnten.

Ich bin überzeugt davon, daß mancher Weg zum EU-Begleitgesetz ohne hektische Motorik anders ausgegangen wäre, wenn man vorher bereit gewesen wäre, in all diesen Gremien rechtzeitig miteinander zu sprechen. Denn viel ist ja zu dieser Föderalismusreform eingebracht worden, die dann, wie man sagte, aus finanziellen Gründen nicht ausgeführt werden konnte oder weil man gegen die Verwaltungsgerichte in den Ländern Bedenken hatte, die man schon seit langem vorhatte.

Meine Damen und Herren! Es geht um die Rechtssicherheit in den Bundesländern, und hier haben wir auch ein mahnendes Wort als zweite Kammer zu sprechen. Gerade jetzt darf ich das sagen, weil wir uns ja in dieser Woche eingehend mit der Höchstgerichtsbarkeit öffentlichen Rechts in einer ganz neuen Form beschäftigt haben, denn es hat in diesem Hause noch niemals ein Hearing zur Nominierung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes gegeben. Im Bun


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