Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 49

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Wenn Sie gerne möchten, dann zähle ich das weiter auf. Wir haben vor kurzem die Einrichtung eines Business-Frauen-Centers vorgestellt, ein Zentrum, das Frauen, die sich selbständig machen wollen, unterstützen wird, das bereits mit Einrichtungen, die wir in den Bundesländern schaffen werden, die Fühler in alle Bundesländer ausgestreckt hat und Frauen, die sich selbständig machen wollen, die Möglichkeit bietet, Information, Beratung, Begleitung, Vernetzung und ein breites Angebot, das sonst nirgends zur Verfügung steht, zu bekommen. Auch das ist eine Maßnahme, die ganz konkret ist und auch Arbeitsplätze und Möglichkeiten für Frauen schafft.

Ich kann gerne weiter fortsetzen: zur Frage Gewalt. Vor kurzem ist das Gesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie im Nationalrat beschlossen worden. Ich erzähle Ihnen sicher nichts Neues, wenn ich Ihnen sage, daß dieses Gesetz nicht zustande gekommen wäre, wenn nicht auch meine Vorgängerin und ich uns massiv eingesetzt hätten, wenn wir nicht auch die Expertinnen zugezogen und unterstützt und finanziert hätten, die dann gehört wurden und deren Erfahrungen aus der Praxis in dieses Gesetz eingeflossen sind. Dieses Gesetz hätte es ohne unsere und auch ohne meine Arbeit ganz sicher nicht gegeben.

Als Maßnahme – das ist ein Punkt in der dringlichen Anfrage, die Sie an mich gestellt haben – erwähne ich gerne, daß wir – auch ich – der Meinung sind, wir hätten die Interventionsstellen gegen Gewalt im Gesetz verankern sollen. Das ist nicht gelungen. Tun Sie nicht so, als wüßten Sie nicht, daß ein einzelnes Regierungsmitglied das nicht sofort durchsetzen kann, wenn die anderen dagegen sind. Ich bin der Meinung, daß diese Interventionsstellen gegen Gewalt ganz wichtig sind und erst die Möglichkeit schaffen, daß dieses Gesetz in der Praxis auch wirksam werden kann.

Wenn Sie mich also fragen, was ich getan habe, kann ich Ihnen sagen: Ich habe aus dem bescheidenen Budget der Frauenministerin Pilotphasen von Interventionsstellen gegen Gewalt eingerichtet und auch finanziert, und zwar in Wien, Graz und Innsbruck, und zwei neue sind in Linz und Salzburg im Entstehen. Diese Einrichtungen werden wir auch weiterhin finanzieren. Wir werden diese Projektphase vorantreiben und uns gleichzeitig bemühen, schließlich und endlich eine gesetzliche Verankerung dieser Interventionsstellen zustande zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie gesagt: Ich könnte noch etliche Maßnahmen aufzählen. Aber ich komme zum Volksbegehren, das Sie erwähnt haben und von dem Sie der Meinung sind, daß die Frauenministerin nicht eingebunden war. Da sind Sie einfach schlecht und falsch informiert. Dieses Frauenvolksbegehren unterstütze ich. Ich unterstütze es finanziell, ideell und inhaltlich.

Wir waren selbstverständlich von Anfang an miteingebunden, und ich unterstütze es deshalb, weil ich alle Initiativen, die dazu beitragen, daß Frauen mehr Selbständigkeit, mehr Möglichkeiten haben, gerne unterstütze.

Offensichtlich haben Sie das Frauenvolksbegehren nicht genau angeschaut. Ich habe gehört, Sie wollten einen entsprechenden Antrag einbringen (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Haben wir! Da sind Sie wieder nicht richtig informiert!) oder haben ihn dann schließlich auch eingebracht, aber mit dem Volksbegehren hat dieser Antrag, den Sie eingebracht haben, gar nichts zu tun. (Bundesrat Dr. Harring: Den haben Sie nicht gelesen wahrscheinlich!) Dieses Volksbegehren hat Inhalte, um die sich die Frauenministerin – schon meine Vorgängerin, aber auch ich – intensiv bemüht und zu denen wir demnächst auch parlamentarische Initiativen setzen werden. Es geht etwa um die Verankerung der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Verfassung. Dieser Vorschlag ist erarbeitet, und den wollen wir demnächst einbringen.

Es geht nicht zuletzt auch um die von mir bereits in Arbeit gegebene Möglichkeit, Frauen im Alter eigenständig abzusichern. Hier gibt es bereits weit gediehene Vorschläge, die es möglich machen, daß Frauen im Alter auch eigenständig versorgt werden.

Nicht zuletzt geht es in diesem Frauenvolksbegehren unter anderem um die Umverteilung der Versorgungsarbeit, also der Familienarbeit, das heißt, um die Umverteilung der Arbeiten in Haushalt, Kindererziehung, Pflege und Betreuung kranker und alter Angehöriger. Auch das ist


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