Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 52

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Eine Überlegung war, daß wir diese Bewußtseinsbildungskampagne gestartet haben, eine Kampagne, die sich über mehrere Jahre ziehen soll. Sie hat 1996 begonnen, soll während 1997 laufen und ihren Abschluß voraussichtlich 1998 finden. Es handelt sich also um eine ungefähr dreijährige Kampagne, die mit diesen drei Spots, die wir produziert haben, begonnen hat. Diese drei Spots waren im Fernsehen und auch in den Kinos zu sehen und haben – das war die Absicht – riesige Diskussionen, eine riesige Aufregung ausgelöst, die mir aber durchaus recht ist, denn genau darum ist es gegangen, und genau das ist damit beabsichtigt.

Sie fragen nach den entstandenen Kosten dieser Kampagne. Ich kann Ihnen das dann gerne auch schriftlich geben. Die derzeit angelaufenen Kosten betragen 3 Millionen Schilling. Ausgeschrieben ist die gesamte Kampagne für drei Jahre für die Summe von 10 Millionen Schilling. Die Produktionskosten haben rund 1,3 Millionen Schilling betragen, die Schaltungskosten für Fernsehen und die Kinos 1,5 Millionen Schilling.

Diese Kampagne und auch die Spots sind, wie gesagt, nur ein Teil einer längeren Bewußtseinsbildungskampagne, die vor allem von vielen Diskussionen begleitet sein soll.

Zur Frage, warum gerade Doris Dörrie ausgewählt wurde: Das haben wir nicht im Detail und im einzelnen ausgewählt, sondern der Vorgang ist so, daß ausgeschrieben werden muß, daß drei Projekte ausgewählt wurden und daß dann schließlich eines zum Zug gekommen ist, nämlich das, das Sie jetzt zum Teil in den Spots sehen. Ein Teil dieses Vorschlages war es, Frau Doris Dörrie zu ersuchen, mitzumachen, denn sie engagiert sich in diesem Bereich, ist eine Frau, und so haben wir diese Produktionsfirma damit beauftragt. (Bundesrat Dr. Harring: Interessante Kriterien sind das für die Auswahl! – Engagiert muß man sein, und Frau muß man sein, dann kann man filmen!)

Frau Doris Dörrie ist eine anerkannte Filmemacherin, das nur nebenbei. Ich möchte noch einmal betonen, wir haben nicht Frau Doris Dörrie ausgewählt, sondern wir haben jene Produktionsfirma gewählt, die uns den interessantesten Vorschlag gemacht hat. Frau Doris Dörrie war ein Teil dieses Vorschlages, um das ganz klar zu sagen.

Sie gehen dann in Ihren Fragen darauf ein, wie viele und welche Fraueninitiativen, Frauenforschungs- und Frauenförderungsprojekte im Jahr 1996 unterstützt wurden und welche Projekte 1997 voraussichtlich unterstützt werden, und fragen, ob das auch nicht berufstätigen Frauen zugute kommt.

Dazu kann ich folgendes sagen: Im Jahr 1996 wurden aus den Fördermitteln meines Budgets insgesamt 139 Fraueninitiativen durch eine Subvention unterstützt. Zirka 55 Prozent davon wurden verschiedenen Frauenberatungseinrichtungen sowie den österreichweiten Frauenservicestellen zur Verfügung gestellt. Also mehr als die Hälfte ging an diese Frauenberatungs- und Frauenservicestellen.

Für die Förderung diverser Projekte gegen Gewalt an Frauen und Kindern sowie für den Aufbau und die Installierung der ersten Interventionsstellen gegen Gewalt wurden rund 26 Prozent der Subventionsmittel aufgewendet. Die verbleibenden Mittel, also zirka 19 Prozent, dienten der Förderung verschiedener weiterer Frauen- und Mädcheninitiativen sowie der Frauenforschung und frauenspezifischen Bereichen der Wissenschaft.

Für das Jahr 1997 ist der weitere Ausbau sowohl der Frauenservicestellen als auch der Interventionsstellen gegen Gewalt vorgesehen. Dementsprechend werden sich auch die Schwerpunkte bei der Förderungsvergabe gestalten. Sämtliche geförderten Beratungseinrichtungen stehen sowohl den berufstätigen als auch den nicht berufstätigen Frauen zur Verfügung.

Grundsätzlich stehen alle geförderten Projekte allen Frauen offen, egal, ob berufstätig oder nicht, insbesondere ist es aber so, daß gerade Projekte wie die Frauenberatungsstellen von vielen nicht berufstätigen Frauen aufgesucht werden, da sie dort zum Beispiel auch Beratung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben und zur beruflichen Neuorientierung finden. Darüber hinaus ist es bekanntlich so, daß Frauen – unabhängig davon, ob sie berufstätig sind oder nicht – spezifische Beratung in juristischen, medizinischen und sozialen Angelegenheiten suchen, brauchen


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