Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 53

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und dort auch finden. Das Angebot vieler Frauenprojekte, zum Beispiel auch im Kultur- und Bildungsbereich, wird ebenfalls sehr häufig von nicht berufstätigen Frauen in Anspruch genommen. Darüber hinaus sind auch nicht berufstätige Frauen von privater Gewalt betroffen und bedürfen daher ebenfalls der Unterstützung und Beratung in frauenspezifischen Einrichtungen.

Zu den Forschungsprojekten, nach denen Sie fragen. Im Jahr 1996 wurden folgende zehn Frauenforschungsprojekte und sechs Forschungsförderungsprojekte unterstützt: Eine Grundlagenstudie zum Thema "Beratungsstelle für Existenzgründerinnen" (Bundesrat Kone#ny: Herr Präsident! Bitte würden Sie Kollegen Kaufmann und seinen Kollegen etwas mehr Ruhe verordnen! – Bundesrat Prähauser: Oder Karten austeilen! – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen), ein Forschungsprojekt zum Thema "Atypische Beschäftigungsformen und politische Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung von Fraueninteressen", das Forschungsprojekt "Reaktionen von Männern in Organisationen auf Gleichstellungsinitiativen", das Forschungsprojekt "Konsequenzen zunehmender Arbeitszeitflexibilität aus Sicht der Frauen", der Bericht "Frauenhandel und Prostitution in Österreich", das Forschungsprojekt zum Thema "Soziale Aspekte der Lebenssituation von Prostituierten", das Forschungsprojekt "Nebenjob Vater und Hausmann? Wie betriebliche Strukturen innerfamiliäres Engagement von Männern behindern", das Forschungsprojekt "Neue Wege der eigenständigen Alterssicherung von Frauen – Ausgangslage und Reformmodelle", das Projekt "Akzeptanz der neuen Regelungen zum Karenzurlaub" und das Projekt "Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann".

Sie fragen, welche konkreten Vorarbeiten betreffend eine Zulassung von Frauen zum Bundesheer geleistet wurden. Dazu kann ich Ihnen sagen, daß ich mit dem Verteidigungsminister diesbezüglich in konkreten Gesprächen bin. Ich rufe in Erinnerung – Sie wissen es hoffentlich –, daß ich an die Frage, ob Frauen zum Bundesheer können, bestimmte Forderungen geknüpft habe, die der Verteidigungsminister auch bereit ist, umzusetzen. Diese Forderungen sind: die Verankerung der Freiwilligkeit in der Verfassung, die Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes für Frauen, der Zugang zu allen Funktionen für Frauen und die Forderung, daß keine zusätzlichen Kosten aus dem Budget dafür verwendet werden dürfen.

Zwischen dem Verteidigungsminister und mir beziehungsweise im Koalitionsabkommen ist vereinbart, daß wir bis zum März dieses Jahres über die Möglichkeit und den Stand der Dinge berichten werden, und das werden wir auch tun.

Zu den Berechnungen zur Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwältin – Sie schreiben da zwar "der Gleichbehandlungsbeauftragten", ich nehme aber an, das soll die Gleichbehandlungsanwältin sein –: Darüber kann ich Ihnen entweder konkrete Unterlagen geben oder aber Ihnen sagen, daß ungefähr 1,3 Millionen Schilling für die erste im Westen Österreichs einzurichtende Stelle vorgesehen sind.

Schließlich – ich schließe damit ab; Sie können das ja dann ergänzen, sollte ich irgend etwas übersehen haben – fragen Sie mich nach den Verhandlungen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales bezüglich der rechtlichen Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigung und Vollzeitbeschäftigung. Tatsache ist, daß bei der Arbeitsvermittlung viele Frauen, die Betreuungspflichten haben, jetzt eine Situation vorfinden, in der ihnen verschiedene Unterstützungen gestrichen werden, wenn sie nur einen Teilzeitjob annehmen wollen. Das kann so nicht gehen.

Mir liegt dazu eine Reihe ganz konkreter Fälle vor, und ich bin mit dem Sozialminister hierüber im Gespräch. Er hat zugesagt, eine entsprechende Weisung zu geben, damit die Betreuungspflichten von Frauen bei der Arbeitsvermittlung berücksichtigt werden.

Das war es im großen und ganzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.49

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.


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