Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 9

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Dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich gleich eingangs sagen, daß von diesem Arbeitsprogramm einiges zuwenig rasch, einiges, das kritisiert wurde, aber auch einiges durchaus erfolgreich schon bewältigt werden konnte. Ich erinnere Sie nur daran, daß wir gemeinsam mit den Vertretern der Länder und mit den Vertretern des Städte- und Gemeindebundes einen Finanzausgleich bis zum Jahr 2000 abgeschlossen haben, der die finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften neu regelt. Es wurde auch eine konkrete politische Vereinbarung über ein Bundesgesetz, das erst zu beraten und zu beschließen sein wird, nämlich die Vereinbarung über den sogenannten Konsultationsmechanismus, schon getroffen. Diese politische Vereinbarung stellt sicher, daß diese neue Qualität der finanziellen Zusammenarbeit, die wir zwischen den Gebietskörperschaften in Österreich brauchen, nicht zu Lasten nur eines Partners gehen kann, daß Bund, Länder und Gemeinden gleichberechtigte Partner in der Balance der Verantwortung und der Kostenträgerschaft sind. Diese politische Vereinbarung soll, wie ich hoffe, die Rechte der Länder und der Gemeinden kräftig stärken. Das ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Föderalismus in Österreich (Beifall bei der SPÖ. ) Ich bin überzeugt davon, daß auch die Kollegen von der ÖVP dieser Meinung sind, zumindest waren sie es bisher. (Heiterkeit. – Beifall des Bundesrates Dr. Mautner Markhof. – Bundesrat Ing. Penz: Wir haben eine differenzierte Meinung! – Bundesrat Prähauser: Sie wiegen sich in Sicherheit!)

Ich würde mich freuen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns in der Diskussion mit diesem Konsultationsmechanismus tatsächlich näher auseinandersetzen könnten, weil ich meine, daß er einen ganz wesentlichen Schritt in Richtung Bundesstaatsreform darstellt, wo wir Ansätze in Richtung Bundesstaatsreform gemacht haben – herzlichen Dank, Herr Ministerkollege a. D. Weiss –, wo wir aber meiner Ansicht nach noch sehr viele weitere Schritte setzen müssen, um in Österreich dem Gesichtspunkt des Föderalismus, dem Gesichtspunkt der Subsidiarität, aber auch dem Gesichtspunkt des Bundesstaates als Gesamtes Rechnung zu tragen.

Wir haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, etwas getan, was in Europa ohne Beispiel ist: Wir haben in recht kurzer Zeit die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung unseres Staatshaushaltes gesetzt. Wir haben dies in einer Form getan – ich möchte jetzt gar nicht das oft wiederholte Wort der sozialen Ausgewogenheit strapazieren, aber Tatsache ist, daß es so von jedem erlebbar war –, die so große soziale Auseinandersetzungen und Konflikte, wie sie sich in den anderen Ländern Europas auf der Straße abgespielt haben, vermeiden konnte.

Es haben die Österreicherinnen und Österreicher, meine sehr geehrten Damen und Herren, in den letzten eineinhalb Jahren einen gewaltigen Beitrag geleistet, daß wir in kurzer Zeit unseren Staatshaushalt in Ordnung bringen konnten, und zwar nicht wegen irgendwelcher anonymer Maastricht-Kriterien, nicht wegen irgendwelcher anonymen Kennziffern, die wir uns geben, sondern deshalb, um wieder einen finanziellen Spielraum für die wichtigsten Aufgaben dieser Bundesregierung, nämlich für Beschäftigungspolitik und für neue Arbeitsplätze, zu haben. Und das ist eine Leistung der Österreicherinnen und Österreicher, wofür ich ihnen – und ich bin überzeugt, ich darf das auch in Ihrem Namen tun – nochmals danken möchte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. )

Wir haben auch begonnen – und ich sage ganz bewußt, meine sehr geehrten Damen und Herren: begonnen –, Schritte in Richtung Neuordnung der Struktur, aber auch Neuordnung der Finanzierung des Gesundheitssystems zu setzen. Ich sage deswegen "begonnen", weil wir nicht so naiv sind, anzunehmen, daß die Regelungen für den Bereich der Krankenanstaltenfinanzierung, die wir getroffen haben, ausreichen werden. Aber sie entsprechen stärker dem Gedanken des zukünftigen Föderalismus, da wir erstmals die Entscheidungskompetenz mit der finanziellen Verantwortung zusammengeführt haben. Es gibt viele Bereiche im Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern, in denen das noch nicht der Fall ist; ich brauche Ihnen keine Stichworte zu geben. Aber gerade in diesem Bereich haben wir die Entscheidungsverantwortung mit der finanziellen Verantwortung zusammengeführt, und es ist, so meine ich, mit der Krankenanstaltenfinanzierung ein neuer, auch dem Gesichtspunkt der dezentralen Verantwortung, dem Föderalismus entsprechender Teilschritt zur Strukturveränderung und finanziellen Gesundung im Gesundheitssystem gelungen.


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