einen Investitionswettbewerb! Da können Sie Staatspreise vergeben. Das schafft Arbeitsplätze und zukünftige Steuereinnahmen.
Dritter Bereich: Bürokratie. Da geht es um die Zusammenlegung und um die Verkürzung von Verfahren. Im Bankenbereich spricht man bei größeren Krediten, an denen sich mehrere beteiligen, von Konsortialkrediten. Führen Sie das Konsortialverfahren in der Verwaltung ein! Das heißt, daß ein Konsortialführer, ein Behördenleiter, als verantwortlicher Koordinator für mehrere anhängige Verfahren zuständig ist, sodaß bei ihm auch der Bürger bezüglich eines Wasserrechtsverfahrens, bezüglich des Bauverfahrens und Gewerbeverfahrens und so weiter nachfragen kann.
Dieser Behördenleiter soll eine Anlaufstelle für den Bürger sein. Er wird auch anderen Behörden auf die Sprünge helfen, wenn der Antragsteller wöchentlich bei diesem Koordinator auftaucht. Einer muß gegenüber dem Bürger zuständig sein, damit in der Bürokratie etwas weitergeht.
Viertens: die Gebühren. – Schaffen Sie endlich die investitionshemmenden und investitionsbremsenden Gebühren ab, zum Beispiel die Kreditvertragsgebühr! So investiert etwa ein Hotelbetrieb 25 Millionen und nimmt über 20 Millionen einen Kredit auf. Dafür muß das Unternehmen sofort 0,8 Prozent Kreditvertragsgebühr bezahlen. Von 20 Millionen sind das 160 000 S. Da frage ich Sie: Warum muß dieser Unternehmer, der sein Haus aus- oder umbaut und Arbeitsplätze schafft, 160 000 S Gebühr an den Staat bezahlen, wenn er ein noch höheres Risiko auf sich nimmt? Er muß sich bereits überlegen, wie er die 20 Millionen zurückzahlen kann. Und dafür muß er noch 160 000 S Steuern zahlen!
Oder denken Sie etwa an die Gebühren für Mietverträge! Wenn jemand zum Beispiel ein Büro mietet, dann bekommt er eine Vorschreibung über die Gebühr, die er für den Mietvertrag zu entrichten hat. (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer. ) – Das habe ich ja gesagt: Wozu hebt der Staat etwas dafür ein, daß einer einem anderen etwas vermietet? – Da liegt ein privatrechtliches Geschäft vor, und schon greift der Staat dem Bürger in die Tasche! Heben Sie diese Gebühren auf! Das ist eine unnötige Manipulation! So können Sie sich Hunderte Steuerbeamte ersparen und sich einfallen lassen, wie Sie diese dann sinnvoller einsetzen.
Fünftens: Klein- und Mittelbetriebe. – Welche Förderungsmaßnahmen gibt es denn heute für Jungunternehmer? – Sehr wenige! Wenn ein Jungunternehmer, der eine Idee und die Motivation hat, etwas Neues zu machen, zu einer Bank geht, weil er ein paar hunderttausend Schilling Kredit braucht, dann fängt für ihn der Spießrutenlauf an. – Schaffen Sie doch eine Haftungsübernahmestelle, durch die eine solche Unternehmensidee geprüft wird und die dem Unternehmer eine Haftungszusage gegenüber der Bank machen könnte! So muß zunächst kein Geld in die Hand genommen werden. Wenn das ordentlich geprüft wird, dann werden auch die Ausfälle nicht so groß sein. Sie müssen auch "venture capital" bilden. Schaffen Sie einen Fonds, bei dem private und auch öffentliche Gelder in einem Pool zusammengeschlossen werden, der dann Jungunternehmern günstige Darlehen zur Verfügung stellen kann.
Sechstens: der Bereich der Lehrlinge. – Schaffen Sie auf diesem Gebiet eine steuerliche Entlastung! Es ist Unsinn, daß die Kommunalabgabe auch von der Lehrlingsentschädigung eingehoben wird. Das muß abgeschafft werden! In Vorarlberg, in Tirol und vielleicht in anderen Bundesländern gibt es Gemeinden, die freiwillig darauf verzichten. (Bundesrat Ing. Grasberger: Auch in Niederösterreich!) Ja, auch in Niederösterreich!
In welchem Staat leben wir denn, daß es eine Steuer gibt, die die einen einheben, andere jedoch nicht, weil sie freiwillig darauf verzichten? – Da geht es ja zu wie im Busch! (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Penz. ) – Herr Kollege! Es geht gar nicht in erster Linie um den steuerlichen Aspekt. Bei den Lehrlingen geht es um etwas ganz anderes. Das ist an die Adresse des ÖGB gerichtet: Die Lehrherren müssen bereit und motiviert sein, Lehrlinge aufzunehmen. Das ist aber nicht der Fall, wenn man heute durch eine überdrehte Sozialgesetzgebung aus den Lehrlingen Herren macht. Früher hat es geheißen: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Der ÖGB macht aber aus den Lehrjahren Herrenjahre. Unter solchen Umständen werden Sie die Lehrherren kaum mehr dazu bewegen, Lehrlinge aufzunehmen.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite