Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 135

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sinnvollste Variante gewählt. Da war es wirklich an der Zeit, daß die Freiheitlichen endlich reinen Tisch gemacht haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Darum, meine Damen und Herren, ist es jetzt Gott sei Dank so, daß es im dünn besiedelten ländlichen Raum eine starke Tendenz zu dezentralen Anlagen gibt. Die Vorteile sind eindeutig und klar erkennbar. Ich spreche das große Problem der Schlammverwertung an: Klärschlamm läßt sich in diesen kleinen dörflichen, bäuerlichen Strukturen landwirtschaftlich verwerten. Die Betroffenen wissen, was drinnen ist. Es gibt nicht das Problem, daß in einer großen, zentralen Anlage ein von Betrieben mit Schwermetallen belasteter Klärschlamm entsteht.

Meine Damen und Herren Kollegen des Bundesrates! Die Kosten für den Bürger sind ein Faktor, der, wie auch aus dem Gewässerschutzbericht hervorgeht, im dünn besiedelten ländlichen Raum meistens für die dezentrale Lösung spricht.

Ein weiterer Faktor ist sicher auch die Belebung von trockenfallenden Vorflutern. Wir haben oft das Problem, daß speziell in Trockenzeiten, im Sommer, die Vorfluter in diesen ländlichen Gebieten trockenfallen und der Wasserhaushalt dadurch natürlich gefährdet ist. Schafft man es durch eine dezentrale Lösung, das gereinigte Abwasser wieder in diesen Vorfluter einzuleiten – mit einer Beschattung und mit einem Rückstaumechanismus, sodaß das Wasser nicht so schnell abläuft –, so kann man dadurch ökologisch wertvolle Maßnahmen für den Wasserhaushalt treffen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Außerdem gibt uns diese dezentrale Lösung auch die Möglichkeit zur Bildung von Abwassergenossenschaften, in denen sich vernünftige Bürger zusammenschließen, wie wir es schon in Wasserversorgungsgebieten haben, die Hand anlegen und dieses Problem der Abwasserreinigung selbst zu lösen versuchen.

Jetzt möchte ich ganz kurz auf die Frage eingehen, wie all das technisch möglich sein wird beziehungsweise wie es jetzt schon möglich ist. Bisher ist es möglich, bei Einwohnergleichwerten bis zu 50 reine Pflanzenkläranlagen als Stand der Technik bezeichnen zu können, sofern sie bis zu 5 Quadratmeter Fläche pro Einwohnergleichwert aufweisen. Dabei geht man natürlich von einer vertikal-horizontalen Durchströmung der Anlage mit dem Aufbau von Sand, Kies und Schotter und einer dementsprechend zweckmäßigen und standortbezogenen Bepflanzung aus. Aus technischer Sicht wäre da eventuell eine mechanische Vorreinigung als erste Stufe der Pflanzenanlage von Vorteil.

Bei Anlagen bis zu 500 Einwohnergleichwerten, bei denen wir noch immer von dezentral sprechen, setzt sich immer mehr eine kombinierte ein- und zweistufige Lösung durch. Entscheidend dafür, ob man eine zweite Stufe braucht oder nicht, sind der Vorfluter, die Wasserführung, die Wassergüte des Vorfluters und auch die Niedrigstwassermenge des Vorfluters. Die erste Stufe beinhaltet eindeutig die technische Stufe, in der Nitrifikation und Denitrifikation stattfinden. Die zweite, nachgeschaltete Stufe sollte ein Pflanzenbett oder, wie es des öfteren schon gemacht wird, ein Schönteich sein, bei dem jederzeit eine Fläche von 1 bis 2 Quadratmetern pro Einwohnergleichwert ausreicht. Abhängig ist es sicher davon, wie der Vorfluter aussieht. Es ist jedoch so, daß sie von der Immissionsverordnung mehr vorgeschrieben bekommen, als in der Emissionsverordnung gefordert wird.

Ich möchte auf einen Kritikpunkt eingehen, der immer wieder vorgebracht wird, wenn es heißt, die dezentrale Variante sei aus Gründen der Wartung zu teuer. Da verweise ich auf die Möglichkeit der Bildung von Wartungsverbänden, in denen sich mehrere Kommunen beziehungsweise in einer größeren Gemeinde drei, vier oder fünf Betreiber zusammenschließen und dadurch die Kosten senken können. Letztendlich sollte die Entscheidung jedoch ökologisch verträglich sein und vor allem für die Volkswirtschaft die geringsten Kosten entstehen lassen. Wenn nach diesen Gesichtspunkten objektiv, fair und neutral entschieden wird, dann glaube ich, daß für die Umwelt und für die betroffenen Bürger, die nach dem Wasserrechtsgesetz dafür verantwortlich sind, das anfallende Abwasser zu reinigen, sicherlich die sinnvollste Lösung getroffen wird.


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