Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 141

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Flußgütetabelle anschaut, dann muß man sagen, es ist wirklich viel Positives erreicht worden, und das drückt sich auch in diesem Bericht für die drei Jahre aus.

Gott sei Dank haben wir in Österreich viele Niederschläge, vor allem nördlich des Alpenhauptkammes – Salzburger Schnürlregen; bei uns daheim regnet es auch hie und da –, nämlich 1 170 Millimeter im Durchschnitt. Das ist doch ganz gewaltig. Es stehen also 84 Milliarden Kubikmeter Wasser zur Verfügung stehen, davon ist ein Drittel allein Grundwasser. Nur ein geringer Teil dieser Menge wird für wirtschaftliche Zwecke genützt. Das heißt, die Ressourcen sind groß, aber diese Ressourcen können nicht früh genug geschützt werden, sowohl von ihrer Quantität als auch von ihrer Qualität her, und das geschieht mit den Maßnahmen, die auch im Bericht dargestellt worden sind.

Der Bericht führt über die Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 als gesetzliche Grundlage der Maßnahmen die Allgemeine Abwasseremissionsverordnung einschließlich der EU-Richtlinien, die Emissionsverordnung für kommunale Abwasser in der Neufassung aus dem Jahre 1996 und die Reinigung der industriellen Abwässer an. Es wird die Situation in den einzelnen Bundesländern, die recht erfreulich ist, auf den Seiten 198 bis 226 dargestellt. Es wird über die Abwasserentsorgung in den Ballungszentren und in den dünner besiedelten Gebieten berichtet, es werden die Gewässergüte und die Auswertung der österreichischen Fließgewässer angegeben – und viele andere Übersichten auch, die bei der Beurteilung der zukünftigen Maßnahmen dienlich sind.

Es werden auch die Sanierung von Altanlagen und die Erstellung von Sanierungsprojekten angeschnitten, und gerade an diesem Kapitel erkennt man, wie wichtig die Vorsorge ist, denn die Sanierung von alten Sünden ist immer viel teurer, als wenn man sie vorher schon verhindert hätte, aber sie sind nun einmal da.

Ein wichtiges Thema sind zweifellos die Landwirtschaft und der Gewässerschutz sowie die Anforderungen im ländlichen Raum. Der Klärschlamm ist immer wieder ein Problem. Es gibt natürlich Klärschlamm, der ohne weiteres aufgebracht werden kann, denn in einem ländlichen Gebiet, in dem es keine Industrien gibt, in dem Schwermetalle ausgeschieden werden, ist der Klärschlamm wesentlich unbedenklicher als in stärker industrialisierten Gebieten. Was tun wir mit dem Klärschlamm?, ist oft die Frage. Neben der Aufbringung in der Landwirtschaft muß er entsorgt oder gelagert werden, und zwar so, daß keine Rückstände mehr in das Grundwasser gelangen.

Es gibt derzeit schon Kommissionen für die grenzüberschreitenden Gewässer. Diese haben wir in alle Richtungen: mit Ungarn, mit Slowenien – Mur und Drau –, die Rhein-Kommission, die internationale Kommission für den Bodensee, mit Tschechien und auch mit der Slowakei, bei Italien ist der Alpenhauptkamm sozusagen nahezu eine Grenze, sodaß wir kaum gemeinsame Gewässer haben.

Ich glaube, wir müssen die Folgerungen aus diesem Bericht ziehen, wie weitergearbeitet werden muß – und vielleicht kann der Herr Minister dann dazu noch einige Worte sagen –, aber eine positive Grundlage, die uns Hoffnung geben soll, ist jedenfalls, daß wir jene 10, 20 Prozent, die uns noch fehlen und Lücken auf der Landkarte darstellen, in den nächsten 10, 15 Jahren erreichen werden.

Aus diesem Grund sehen wir von der sozialdemokratischen Fraktion diesen Bericht als sehr positiv und schlagen vor, ihm die Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.56

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Penz. – Bitte.

19.56


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