Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 142

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Bundesrat Ing. Johann Penz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft hat gemäß dem Wasserrechtsgesetz 1990 einen Bericht über den Gewässerschutz in einem Abstand, der nicht größer sein soll als drei Jahre, vorzulegen. Wir diskutieren heute über den zweiten Gewässerschutzbericht. Und auch ich möchte sehr herzlich jenen Damen und Herren danken, die zur Erstellung dieses Berichtes beigetragen haben, und es sind ja beide Autoren heute hier, denen in besonderer Weise unser Dank gilt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich glaube aber, daß es auch notwendig ist, aus der Vorbemerkung dieses Berichtes zu zitieren, in der wörtlich steht: "Der nunmehr vorliegende zweite Gewässerschutzbericht bildet im wesentlichen eine Fortschreibung dieses ersten Berichtes, um Entwicklungen im Bereich des Gewässerschutzes deutlich erkennbar werden zu lassen." – Und tatsächlich haben sich innerhalb von nur drei Jahren im Gewässerschutz wesentliche Entwicklungen vollzogen, die ich überspitzt formuliert auch als Rückkehr zum richtigen Augenmaß bezeichnen möchte. (Beifall bei der ÖVP.)

Was meine ich damit? – Ich glaube, daß wir uns darüber einig sind, daß die Erhaltung unserer Wasservorkommen in ihrer natürlichen Beschaffenheit und die Sicherung unserer Trinkwasservorkommen höchste Priorität genießen. Das haben alle Parteien zum Ausdruck gebracht. Das ist nicht nur gesetzlich verankert, sondern für uns auch eine Überlebensfrage. Die Frage war und ist allerdings, wie diese Ziele zu erreichen sind. Wie auch dieser aktuelle Gewässerschutzbericht einräumt, wurden die Vorgaben für die Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 zu hoch angesetzt.

Damals meinte der Gesetzgeber – wörtliches Zitat –: "... mit der Schaffung jeweils fachspezifisch strengster Rechtsnormen dem zwischenzeitlich gestiegenen Stellenwert des Umweltschutzes gerecht werden zu müssen." – Wir alle wissen – ich nenne nur das Stichwort Nitrat im Trinkwasser oder die Nitratverordnung –, daß es hier zu wirtschaftlichen, aber auch zu ökologischen Umsetzungsproblemen gekommen ist, die diese Vorhaben teilweise unrealisierbar gemacht haben.

Bleiben wir bei der Abwasserbeseitigung. Ich habe vor drei Jahren in meiner Rede zum Gewässerschutzbericht 1993 vor diesem Hohen Haus auch kritisiert, daß die Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 den ganzheitlichen Ansatz im Bereich der Abwasserentsorgung vermissen läßt, daß sich die zuständigen Behörden unter Berufung auf die Gesetzesbestimmungen ausschließlich auf technische Maßnahmen konzentriert haben und bei der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum so wichtige Faktoren wie nachhaltige, ökologische, soziale, raumplanerische und auch wirtschaftliche Faktoren völlig außer acht gelassen haben.

Die Konsequenz daraus war, daß Abwasserentsorgungssysteme, die für urbane, also für geschlossene Siedlungsräume entwickelt wurden – nämlich die gemeinsame Erfassung aller Abwässer in eine Kanalisation und deren Ableitung in eine zentrale Kläranlage –, 1 :  1 für den komplett anders strukturierten ländlichen Raum übernommen wurden. In der Praxis ist es dadurch, wie schon gesagt, zu wirtschaftlichen, aber auch zu ökologischen Problemen gekommen.

Umso erfreulicher ist es für mich – das wird auch aus dem Gewässerschutzbericht 1996 deutlich –, daß in diesem Bereich mittlerweile ein gewaltiger Umdenkprozeß stattgefunden hat. Ein Beispiel: Der Gewässerschutzbericht räumt ein, daß Pflanzenkläranlagen, die vor drei Jahren noch heftig umstritten waren, die geforderte Reinigungsleistung erbringen können.

Ich möchte das Weltbild meines Vorredners, des Herrn Kollegen Waldhäusl, nicht zerstören, aber Tatsache ist – wenn ich diesbezüglich Ihren Horizont erweitern darf, so ist das für mich ein großer Erfolg –, daß wir bereits im Jahre 1984 in Niederösterreich Versuche mit Pflanzenkläranlagen gemacht haben. Aber damals war genau das, wovon Kollege Meier gesprochen hat – etwa auch die Frage, wie diese Anlagen im Winter funktionieren –, nicht geklärt. Es war aber dann dank der Universität für Bodenkultur – dank Professor Biffl und Dozent Haberl, die ich hier nennen darf – möglich, in großflächigen Versuchen in Oberösterreich nachzuweisen, daß Pflanzenkläranlagen unter bestimmten Voraussetzungen dem Stand der Technik entsprechen können. Es war also nicht Herr Landesrat Schimanek, der diesbezüglich einen wesentlichen Schritt


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