Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 47

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

das lebenslange Lernen entscheidend, und wir haben die Schüler auch darauf vorzubereiten, daß sie Lernen lernen und daß sie das lebensbegleitende Lernen zu einem Grundsatz erheben.

Es ist klar, daß durch diesen enormen Fortschritt, den wir alle erleben, Wissen sehr rasch veraltet und es immer wichtiger wird, sich mit Neuem zu konfrontieren und sich dieses Neue anzueignen. Deshalb ist dieses Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige sehr wichtig. Immerhin nehmen derzeit rund 12 000 Personen das Angebot der verschiedenen Schulen wahr, deren Innenbereich wir heute gesetzlich regeln, weil eben bisher eine solche gesetzliche Regelung nicht existiert hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele meiner Vorredner haben schon darauf hingewiesen, daß mit diesem Gesetz eine erwachsenengerechte Regelung erfolgt, nicht eine schülergerechte. Das ist eben der wesentliche Unterschied im Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige: Es enthält Regelungen für Menschen, die im Beruf stehen und daher andere Anforderungen, andere Bedingungen vorfinden müssen, um den entsprechenden Notwendigkeiten des Bildungserwerbs gerecht werden zu können.

Diese Regelungen, die wir heute vorschlagen, müssen nicht nur diese Bedarfsgerechtigkeit für Erwachsene erfüllen, sondern sie bilden auch einen Schwerpunkt im Bereich der Dezentralisierung und Entbürokratisierung, weil eben – das ist das Ziel der ÖVP-Politik – die Schule soviel wie möglich selbst beschließen können muß.

Zum Bereich der Erwachsenenbildung muß man ganz klar feststellen: Es darf dort keine neue Zentralbürokratie entstehen, die unseren Erwachsenenbildungsorganisationen Vorschriften macht, sondern es muß die Vielfalt gewährleistet bleiben.

Wir streben Teilrechtsfähigkeit für die Schulen an, damit dort eigene Angebote gemacht werden können. Natürlich muß diesbezüglich im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktpolitik, im Zusammenhang mit der Bildungspolitik sehr viel koordiniert werden. Frau Bundesministerin Gehrer hat auch bei der Nationalratssitzung schon angekündigt, daß es ein interministerielles Gremium geben wird, welches die Erwachsenenbildung zwischen den fünf beteiligten Ministerien zu koordinieren hat.

Wir glauben, daß mit diesen drei Gesetzen Bildung den Bedürfnissen der Menschen wieder gerechter wird, ihnen näher kommt, und wir werden daher diesen drei Gesetzen unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.41

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

11.41

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge dieser Debatte möchte ich namens der freiheitlichen Fraktion zwei Entschließungsanträge einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Mühlwerth und Kollegen betreffend die gesetzliche Verankerung der Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Frau Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird ersucht, entsprechende Maßnahmen zu setzen, die zur optimalen Förderung im Rahmen der schulischen Ausbildung überdurchschnittlich begabter Schüler und Schülerinnen,

eine gesetzliche Verankerung der Förderung überdurchschnittlich begabter Schüler und Schülerinnen,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite