Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 83

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regierung durch Stellungnahmen bei Beratung und Abstimmung im EU-Rat zu binden, gewahrt bleibt, haben sich die Länder gegen eine solche Korrektur ausgesprochen und im Rahmen des Stellungnahmenverfahrens wieder der Exekutive Rechte gegeben und den Landtagen Rechte verwehrt.

Es ist also bezeichnend, daß der Länderwille jeweils durch den Landeshauptmann ausgedrückt wird und diese ihren Willen, also den angeblichen Länderwillen, in die Richtung formulieren, daß jeweils sie selbst im Zentrum des Interesses stehen.

Ich halte diese grundsätzliche Einstellung für falsch. Jetzt könnte es aber sein, daß durch die Effektivität dieser Entscheidungen das demokratische Manko saniert wird. Betrachtet man allerdings die bisherige Praxis des Mitwirkungsverfahrens der Länder durch die Integrationskonferenz, so stellt man fest, daß meine grundsätzliche Überlegung noch richtiger wird. Die Entscheidung der Landeshauptmänner ist nicht nur demokratiepolitisch bedenklich, sondern geht auch in Richtung der Schaffung völlig unrealistischer Strukturen, die die ihnen übertragenen Aufgaben gar nicht oder nur unzureichend erfüllen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Am Dienstag und heute in der Früh – Sie werden es ja alle durch ihren Fraktionsvorsitzenden erfahren haben – ist ein Geschäftsordnungskomitee des Bundesrates zusammengetreten und hat sich mit der Schaffung von Strukturen für die Umsetzung eines Stellungnahmerechts des Bundesrates, in diesem Fall in EU-Angelegenheiten, endgültig nach langen Vorberatungen auseinandergesetzt. Dabei wurde diskutiert, wie groß der EU-Ausschuß in Zukunft sein soll, um seine Aufgaben rasch und effizient wahrnehmen zu können. Es wurde dabei vereinbart, einen Kompromiß zwischen einem möglichst kleinen Ausschuß, auch wenn darin einzelne Länder nicht vertreten sind, und einer dennoch gewissen Repräsentation zu finden. Schon da wird es schwierig genug sein, außerhalb des normalen Sitzungsrhythmus im Bedarfsfall Sitzungen anzusetzen, an welchen möglichst alle Mitglieder teilnehmen können. Jedoch verglichen mit der IKL wird der EU-Ausschuß des Bundesrates ein modernes, flexibles und effizientes Gremium sein. Obwohl – nun komme ich wieder zum heutigen Thema zurück – die Landeshauptmännerkonferenz diese Erfahrung ja bereits gemacht haben soll und daraus hätte lernen können, haben die Landeshauptmänner jetzt den nächsten Anlauf genommen und wieder sich selbst in den Konsultationsmechanismus als die einzigen und wahren Vertreter der Länder hineinreklamiert.

Es bleibt den Ländern natürlich unbenommen, bei Verhandlungen mit dem Bund und dem Städte- und dem Gemeindebund einzubringen, wer gerade in finanziellen Angelegenheiten die Länderinteressen wahrnimmt. Es ist allerdings bedauerlich, daß die Landeshauptmännerkonferenz wieder einmal dem Bundesrat keine Chance gegeben hat.

Im Gegensatz zu der Vorgangsweise beim Mitwirkungsverfahren bei EU-Angelegenheiten sehe ich diesmal keine demokratiepolitischen Probleme in vergleichbarem Ausmaß – dies allerdings schon aus der Sicht einer sehr restriktiven Interpretation des Inhaltes dieser Vereinbarung. Der Konsultationsmechanismus kann gegenseitig ausgelöst werden, kann sich aber meiner Ansicht nach nur auf Kostenfragen eines legistischen Vorhabens und nicht auf darüber hinausgehende politische Inhalte beziehen.

Es ist für mich daher undenkbar, daß beispielsweise ein Gesetzesbeschluß des Nationalrates, der auf einem Initiativantrag von Abgeordneten beruht, von diesem Konsultationsgremium, bestehend aus Mitgliedern der Exekutive, inhaltlich abgeändert wird. Vielmehr verstehe ich diese Beratungen in Richtung einer Art von Finanzausgleichsverhandlungen im Einzelfall.

Die Zukunft wird zeigen, ob diese meine Einschätzung nur eine von mir erwünschte ist oder, wovon ich durchaus überzeugt bin, Realität werden wird.

Um dies auch zu unterstreichen, möchte ich kurz aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit welchem die Ermächtigung zum Abschluß einer solchen Vereinbarung erteilt werden sollte, zitieren: Ausgangspunkt der Überlegungen war, daß die Autonomie der Gesetzgebung aufrecht bleiben muß und daß der Vollziehung in den vorgesehenen Konsultationsgremien nur Empfehlungsbefugnisse eingeräumt werden können.


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