Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 84

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Durch den Konsultationsmechanismus soll daher keine Möglichkeit zur Verhinderung eines Gesetzesvorhabens geschaffen werden, es wird vielmehr die derzeitige finanzverfassungsgesetzliche Kostentragungsregel geändert.

Ich meine, verehrte Damen und Herren, daß diese Vereinbarung nicht einen solchen Eingriff in das Verfassungsgefüge auslösen soll, wie es die Opposition befürchtet. Es wird die gemeinsame Aufgabe aller Parlamentarier sein, die Arbeit dieses Konsultationsgremiums genau und im Detail zu beobachten und dafür Sorge zu tragen, daß die Aktivitäten auch tatsächlich in diesem sachlich verständlichen Rahmen bewegt werden und diesen nicht überschreiten.

Abschließend muß ich jedoch noch einmal erwähnen, daß, wie am Beginn bereits im Detail ausgeführt, diese Vereinbarung nicht dem Idealmodell der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion entspricht. Dennoch möchte ich von meiner Fraktion sehr wohl ein klares Bekenntnis zu Kostenbewußtsein und einer sparsamen Verwaltung abgeben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

17.51

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer. Ich erteile es ihm.

17.51

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben heute wieder einmal die sehr seltene Gelegenheit in diesem Hohen Haus, über ein zentrales Thema unserer Tätigkeit, nämlich über den Föderalismus, zu sprechen. Der Artikel 2 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes lautet: "Österreich ist ein Bundesstaat." Er setzt sich aus jenen neun Ländern zusammen, deren Wappen Sie hier im Hintergrund sehen können.

Meine Damen und Herren! Dieses Bekenntnis, niedergelegt in der österreichischen Bundesverfassung, ist jedoch mehr theoretischer Natur. Österreich war nie ein echter Bundesstaat, sondern Österreich war immer ein Zentralstaat mit föderativen Elementen. Das sage nicht nur ich, das sagen auch bedeutende Verfassungsrechtler in diesem Lande.

Meine Damen und Herren! Worum geht es eigentlich bei der Forderung nach mehr Föderalismus in unserer – wenn ich es so sagen darf – "Pseudobundesrepublik"?

Es geht a) um Kompetenzen, es geht b) um Geld, sprich um die Finanz- und Steuerhoheit, und es geht c) um die Vertretungsbefugnis.

Zu Punkt a), zu den Kompetenzen: Ich frage mich immer wieder, warum sich der Bund prinzipiell so schwer tut, Gesetzesmaterien, bei denen es aus der Sache heraus Sinn macht, zum Beispiel beim Mietrecht, an die Länder abzugeben. Die Verhältnisse in dieser Republik sind eben in Wien andere als in Innsbruck, in Bregenz, in Neusiedl oder in Laa an der Thaya. Wenn es bei der Wohnbauförderung möglich war, die Kompetenz abzugeben, warum kann man das nicht zum Beispiel auch beim Mietrecht tun? – Dann könnten die Wiener für ihren großen Bereich der Wiener Gemeindebauten ein Mietrecht gestalten, und die Tiroler und die Vorarlberger werden es nach ihren Bedürfnissen tun; die Frau Kollegin Giesinger hat schon das letzte Mal davon gesprochen. Das ist nur ein Beispiel, es gäbe sehr viele zu erwähnen.

Zu Punkt b), zur Finanz- und Steuerhoheit: Da muß man sich auch fragen, warum der Bund eigentlich die Finanz- und Steuerhoheit der Länder über die Maßen einengt. Ich erinnere da nur an die sogenannte Mastensteuer des Landes Niederösterreich, ein Gesetz aus dem Jahre 1994, das vom Bund beeinsprucht wurde, worauf der Bund dann ein eigenes Energiegesetz für die Länder gebastelt hat, so muß man schon sagen, in welchem die Steuermöglichkeiten der Länder taxativ aufgezählt wurden und welches dann von diesem Hause beeinsprucht und nicht in die Rechtswirklichkeit umgesetzt wurde. Ich muß sagen: Das war damals, wenige Monate oder wenige Wochen vor der damaligen Nationalratswahl, ein recht interessanter und mutiger Schritt des Bundesrates.


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