Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 48

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motivieren können, um auf dem Markt zu reüssieren. Wir glauben, daß dieser Vertrag für Österreich und für Europa kulturell bedeutsam sein kann, soferne die Chancen genützt werden.

Mein Schlußsatz lautet: Es lebe die österreichisch-französische Zusammenarbeit! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Danke. Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist angenommen.

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird (499 und 645/NR sowie 5397 und 5413/BR der Beilagen)

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Kabel- und Satellitenrundfunk erlassen werden (Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz) (500 und 646/NR sowie 5398 und 5414/BR der Beilagen)

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die als Bundesgesetz geltende Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen geändert wird (472 und 647/NR sowie 5415/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies

ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Kabel- und Satellitenrundfunk erlassen werden, und

ein Bundesgesetz, mit dem die als Bundesgesetz geltende Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 3 bis 5 hat Herr Bundesrat Dr. Linzer übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.


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